Neuen Brief beantragen - Vorgehensweise?

Wie der Name schon sagt
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Flo1.0
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Neuen Brief beantragen - Vorgehensweise?

Beitrag #1 von Flo1.0 » 25.02.2011, 12:36

Hallo zusammen.,
es gibt mal wieder lustige Neuigkeiten von meinem Bronco:
Vielleicht ist er garnicht meiner.....
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=780184&highlight=bronco#780184
Der Typ, von dem ich ihn gekauft habe, DIRK ZABEL aus Eicklingen, Adresse gebe ich gerne per PN,
kann jetzt weder den Brief an den Start bringen,
noch mir den Verlust desselben bestätigen,
denn dummerweise ist er zwar der Verkäufer,
aber nicht der letzte offizielle Halter....
Nett, dass der Arsch mir das vorher nicht gesagt hat,
wo doch reger Emailkontakt herrschte.
Nach Auslieferung des Wagens mit gerissener Frontscheibe
und fehlenden Teilen -für die keiner verantwortlich sein will-
wurde es dann aber sehr still....und im Offroadforum ist er auch nicht mehr aktiv,hmmm....
Wie komme ich jetzt an einen neuen Brief?
Muss ich erst zur Polizei oder erst zur Zulassungsstelle?
Was kostet der Spaß ungefähr?
Beste Grüße und vielen Dank für konstruktive Antworten,
Florian

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Mini-Man
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Beitrag #2 von Mini-Man » 25.02.2011, 13:24

Das ist eigentlich recht unkompliziert. Du mußt zum TÜV und die dort ein neues Datenblatt erstellen lassen für dein Fahrzeug. Quasi eine Vorlage für den neuen Brief.
Damit gehst du zur Zulassungsstelle und bekommst einen neuen Brief. Früher mußte man noch wochenlang warten, und sich über Flensburg ne Bescheinigung holen, das die Karre nicht geklaut ist.
Wenn die dir vor Ort den Brief erstellen, fragen die in Echtzeit ab, ob die Kiste heiß ist oder nicht.
Wo ich jetzt unsicher bin, ist die Tatsache, ob die nen Eigentumsnachweis von dir wollen (quasi nen Kaufvertrag oder sowas). Ich brauchte das damals bei den Wohnwagen nicht.
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White Wolf
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Beitrag #3 von White Wolf » 25.02.2011, 16:11

Hast Du Dir mal überlegt die Karre wieder zurückzugeben und Dir evtl. was anderes zu suchen? So ganz glücklich scheinst Du damit ja nicht zu sein, verständlicher Weise.
Gruß,
Melanie
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Trucks and Camper
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Beitrag #4 von Trucks and Camper » 25.02.2011, 18:43

sorry ... brother... aber wenn der wagen beim kauf auch so ausgesehen hat...!!?? prost mahlzeit...***EDIT***:D:D
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Flo1.0
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Beitrag #5 von Flo1.0 » 25.02.2011, 18:46

Zurückgeben?
Warte,
ich habe einen als Bastlerobjekt angebotenen 1978er Ford Bronco
per Mausklick anhand von Bildern und der Beschreibung des Verkäufers gekauft.
Ich habe mein Recht bzw. die Möglichkeit
den Wagen gründlich zu checken, nicht wahrgenommen,
obwohl dies möglich gewesen wäre.
Es war vorher bekannt, dass "die Papiere derzeit noch nciht da sind".
Da ich also wider besseres Wissen ein Fahrzeug ohne Besichtigung gekauft habe,
dessen Verkäufer mir weder durch seinen guten Ruf,
noch sonstwie persönlich bekannt gewesen wäre,
wäre es wohl ziemlich dreist, eine Rückgabe auch nur in Betracht zu ziehen,
weil das Fahrzeug nciht meinen subjektiven Erwartungen entspricht.
Trotzdem:
Der Wagen war als vollständig angeboten und auf den Bildern als solches zu sehen.
Der Verkäufer hat den Anschein erweckt, der rechtmäßige Besitzer zu sein und in keiner Weise erwähnt, dass er nicht der letzte Halter war.
Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt, indem ich den Wagen vollständig bezahlt und ihn auf meine Kosten abholen lassen habe.
Er jedoch nicht vollständig, da Teile und Eigentumsnachweis fehlen.
Ich glaub, ich gehe jetzt mal ein Feierabendbier trinken, uuuhhhh:cowboy:
Ist gut für die Nerven.
Und morgen geht´s wieder an den Kabelsalat.

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Trucks and Camper
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Beitrag #6 von Trucks and Camper » 25.02.2011, 19:30

.......wenn hilfe brauchst..!!!??? mehlen :):)
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blackmagic57
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Beitrag #7 von blackmagic57 » 25.02.2011, 20:42

Und wenn jetzt einer auftaucht mit dem Brief in der Hand?????:confused:
Ich muß ja nicht erwähnen : Wer den Brief hat ist rechtlich gesehen der Eigentümer.:o
Da hilft auch kein Kaufvertrag und kein Ersatzbrief (zumindest nicht, solange der Verkäufer dir den Verlust desselben nicht bestätigt hat!)
An gestohlenen oder unterschlagenen Dingen kann man nunmal kein Eigentum erwerben!:rolleyes:
Also iiiiiich würd da vorerst keinen Cent oder Arbeit reinstecken, bevor alles eindeutig geklärt ist.
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Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. :fiesgrins:


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Beitrag #8 von White Wolf » 25.02.2011, 21:42

Beim ersten Teil ist ja alles noch passig, dann kommt aber "Trotzdem" hinterher und da stimmt die ganze Sache doch vorne und hinten nicht mehr. :o
Gruß,
Melanie
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rosch64
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Beitrag #9 von rosch64 » 25.02.2011, 23:10

Du kannst ja versuchen, den alten Brief aufbieten zu lassen.
Wenn sich dann innerhalb einer festgesetzen Frist niemand meldet, kannst Du einen neuen Brief beantragen und erwirbst damit rechtlich das Eigentum.
Damit verliert auch der alte Brief seine Gültigkeit und der Besitzer des alten Briefes kann sich dann damit den Arsch abwischen, bekommt den Wagen aber nie und nimmer.
Ich weiss es nicht genau: Aber wenn man einen neuen Brief beantragt, verliert dann nicht automatisch der alte sein Gültigkeit und die damit verbundenen Rechte?
robie
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TranSam
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Beitrag #10 von TranSam » 26.02.2011, 13:03

Also wenn der Fahzeugbrief bei euch in DE eine solche Bedeutung bezüglich des Eigentums hat würde ich das auch so machen.
Sicher erstmal sicherstellen dass der Wagen mein Eigentum ist, befor ich da einen Haufen Arbeit und Geld reinstecke.
Könnte auch ein Trick sein, der behält den Brief, verkauft den Wagen ohne, taucht unter und irgendwann taucht der oder ein Kollege wieder auf mit dem Brief und behauptet der Wagen gehöhre ihm, hier der Originale FZ Brief.
Und dann darf der den einfach so mitnehmen oder wie geht das?
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Beitrag #11 von Trucks and Camper » 26.02.2011, 13:52

...geh zum verkehrsamt und frage..... schilder dem die sachlage und sei erstaunt was dann passiert, egal was der dir sagt es wird dich überraschen...
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Beitrag #12 von blackmagic57 » 26.02.2011, 20:53

Trucks and Camper schrieb: ...geh zum verkehrsamt und frage..... schilder dem die sachlage und sei erstaunt was dann passiert, egal was der dir sagt es wird dich überraschen...

Hast du damit schon Erfahrung gemacht, dann raus damit oder soll es ein mysteriöses Geheimnis bleiben?
Ich bin evtl. (wie andere vielleicht auch) nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, deshalb wären Infos ganz hilfreich.;)
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Beitrag #13 von ndo62 *RIP* » 03.03.2011, 13:05

blackmagic57 schrieb: Und wenn jetzt einer auftaucht mit dem Brief in der Hand?????:confused:
Ich muß ja nicht erwähnen : Wer den Brief hat ist rechtlich gesehen der Eigentümer.:o
Da hilft auch kein Kaufvertrag und kein Ersatzbrief (zumindest nicht, solange der Verkäufer dir den Verlust desselben nicht bestätigt hat!)
An gestohlenen oder unterschlagenen Dingen kann man nunmal kein Eigentum erwerben!:rolleyes:
Also iiiiiich würd da vorerst keinen Cent oder Arbeit reinstecken, bevor alles eindeutig geklärt ist.

Nicht ganz richtig, dafür aber völlig falsch. Der Brief ist und war noch nie ein Eigentumsnachweis. Das Gerücht, daß das so sei, hält sich aber hartnäckig.
Ein Kaufvertrag mit dem letzten Eigentümer ist die einzige Möglichkeit, legal Eigentum an diesem Fahrzeug zu erwerben. Wenn sich also die Eigentumsverhältnisse nicht klären lassen, bleiben nur 2 Möglichkeiten:
1. Das Fahrzeug zurückgeben
2. Das Fahrzeug in Einzelteile zu zerlegen und diese entweder zu verkaufen oder irgendwo zu verbauen.
Kommen dann Nachfragen, hat man das Fahrzeug schon lange nicht mehr, denn du hast es ja in gutem Glauben als Teileträger gekauft.
Dann soll doch der Anspruchsteller nach den Teilen suchen.
Juristisch gesehen ist auch dann sofort Schluß, wenn das Fahrzeug aus dem deutschen Hoheitsgebiet gebracht wurde, also wenn du es z.B. ins Ausland weiterverkaufst. Daihatsu Deutschland kann davon wohl ein Lied singen, die dürften noch einen ganzen Stapel neuwertiger Fahrzeugbriefe liegen haben, nur die dazu gehörenden Fahrzeuge fahren hier mit britischer Zulassung herum und die arme Firma hat keine Chance, die Fahrzeuge je wieder zu bekommen.
Das ist so eine der diversen Praxiserfahrungen, ich kenne da aber noch mehrere.
Laß mal die VIN vom Straßenverkehrsamt überprüfen, sag ihnen, daß der Brief angeblich verlorengegangen sei und du den Wagen erst kaufen willst, wenn du einen neuen Brief beantragen kannst. Dann weißt du schnell, ob mit der Karre was nicht sauber ist.
Allerdings kann ich mir das mit so einem alten Eimer kaum vorstellen...

Ein Satz noch zu Dirk Zabel:
Ich kenne ihn persönlich, habe auch schon Teile von ihm gekauft und würde ihn als "ehrlich" einschätzen. Das "ehrlich" deshalb in Anführungszeichen, weil wohl jeder Autoverkäufer zu seinen Gunsten etwas schummelt. Aber einen echten Betrug im Sinne von gestohlenen Fahrzeugen oder sowas würde ich ihm nicht zutrauen.
Wie wäre es mit einem Telefonat um die Sache mal abzuklären?
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Beitrag #14 von blackmagic57 » 03.03.2011, 14:54

@ndo62
Völlig falsch scheine ich nicht zu liegen, wenn du dir das mal aufmerksam durchliest.:rolleyes:
Am wichtigsten erscheint mir dieser Satz:
Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.
Und in §932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten) Abs. 2 steht:
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Und damit is auch Essig von wegen zerlegen und in Teilen verhökern.
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Sebb
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Beitrag #15 von Sebb » 03.03.2011, 16:03

So viel ich jetzt über Goggel in Erfahrung bringen konnte, ist rein rechtlich der Halter nicht gleich der Eigentümer des Fahrzeuges, es besteht lediglich eine Besitztums Vermutung. D.h. Eigentümer ist der jenige, der im Kaufvertrag steht. So das bedeutet aber auch, das dein Verkäufer einen Eigentumsnachweis erbringen muss, oder eine Vereinarung, dass er das Ding im Namen des Eigentümers verkaufen darf. Der Besitz des Fahrzeugbriefes erleichtert das ganze, ist aber grundsätzlich nicht zwingend nötig.
Kann er dir den eine Kopie des Ankaufvertrages zukommen lassen? Somit könnte er ja nachweisen, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist. ;) Ab da würd ich Mini-mans Vorschlag versuchen.
Gruss
Sebb

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