Sebb schrieb: So viel ich jetzt über Goggel in Erfahrung bringen konnte, ist rein rechtlich der Halter nicht gleich der Eigentümer des Fahrzeuges, es besteht lediglich eine Besitztums Vermutung. D.h. Eigentümer ist der jenige, der im Kaufvertrag steht. So das bedeutet aber auch, das dein Verkäufer einen Eigentumsnachweis erbringen muss, oder eine Vereinarung, dass er das Ding im Namen des Eigentümers verkaufen darf. Der Besitz des Fahrzeugbriefes erleichtert das ganze, ist aber grundsätzlich nicht zwingend nötig.
Kann er dir den eine Kopie des Ankaufvertrages zukommen lassen? Somit könnte er ja nachweisen, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist.Ab da würd ich Mini-mans Vorschlag versuchen.
Steht doch hier im Eingangspost
...kann jetzt weder den Brief an den Start bringen,
noch mir den Verlust desselben bestätigen,
denn dummerweise ist er zwar der Verkäufer,
aber nicht der letzte offizielle Halter....
Der Verkäufer hat keinerlei Belege, die ihn als rechtmässigen Eigentümer ausweisen und will auch nicht beeiden, daß der Brief verloren ging.:(
Deshalb ja mein Einwand mit Verweis auf "gutgläubigen Erwerb"!
Wenn man das schon vorher weiß, kann man hinterher nicht mehr von gutgläubigem Erwerb reden und eine Eigentumsübertragung kann dann logischerweise nicht stattfinden.