Tach!
ich bin auf meiner Suche nach einem Truck auf einen Blazer Bj90 gestoßen. Dieser ist als Kombinationskraftwagen und LKW zugelassen und wird auch als LKW besteuert (Quasi ein LKW mit 5 Sitzplätzen) Wenn ich so einen Wagen kaufen sollte und ummelde:
Was sagt dann das Finanzamt? Ich habe schon bei meiner Zulassungsstelle nachgefragt. Die meinten, sie lassen das zu was eingetragen ist (ohne Vorfahren oder so).
Besteuern die das dann weiterhin als LKW oder als "normalen" PKW Kombi????
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Kombinationskraftwagen und LKW
- Eifelprinz
- Administrator
- Beiträge: 6257
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- Alter: 59
Das ist die Frage aller Fragen ...
Du kannst Glück haben - oder auch nicht :rolleyes: Ich würd mit einem Bild von dem Wagen direkt zum FA fahren und es mir - möglichst schriftlich - bestätigen lassen.
Vor Gericht, auf hoher See - und beim Finanzamt - bist Du in Gottes Hand :D
Du kannst Glück haben - oder auch nicht :rolleyes: Ich würd mit einem Bild von dem Wagen direkt zum FA fahren und es mir - möglichst schriftlich - bestätigen lassen.
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Egal wie traurisch Du bisch, im Kiehlschronk brennt immer e Licht fer Dich!
an was letztendlich macht die Zulassungsstelle denn das fest?
ich meine: welche Nummer oder Bezeichnung muß wo im Brief/Schein stehen, daß es ein LKW ist?
Wenn die Zulassungsstelle das so zuläßt, dann geben die das ja ans Finanzamt auch so weiter.
Also wird eher die Zulassungsstelle das Nadelöhr sein, oder?
Aber wie gesagt: WAS genau muß WO im Brief/Schein stehen?
Da gibts doch sicher irgendeinen Nummernschlüssel.
ich meine: welche Nummer oder Bezeichnung muß wo im Brief/Schein stehen, daß es ein LKW ist?
Wenn die Zulassungsstelle das so zuläßt, dann geben die das ja ans Finanzamt auch so weiter.
Also wird eher die Zulassungsstelle das Nadelöhr sein, oder?
Aber wie gesagt: WAS genau muß WO im Brief/Schein stehen?
Da gibts doch sicher irgendeinen Nummernschlüssel.
Ich habe einen DODGE RAM Pickup!
Da steht im Schein LKW offener Kasten!
3 Sitzplätze eingetragen, ist aber ein Quad Cab! Also eigentlich 6 Sitzplätze!
Im 1. Jahr, ohne Bilder vom Wagen und Einspruch, Besteuerung nach Hubraum!
Im 2. Jahr, Rücksitzbank und Gurte hinten ausgebaut! Fotos vom Wagen und von der hinteren fehlenden Sitzbank gemacht.
Und siehe da Besteuerung LKW!
Da steht im Schein LKW offener Kasten!
3 Sitzplätze eingetragen, ist aber ein Quad Cab! Also eigentlich 6 Sitzplätze!
Im 1. Jahr, ohne Bilder vom Wagen und Einspruch, Besteuerung nach Hubraum!
Im 2. Jahr, Rücksitzbank und Gurte hinten ausgebaut! Fotos vom Wagen und von der hinteren fehlenden Sitzbank gemacht.
Und siehe da Besteuerung LKW!
ok...das ist ja der "Normalfall"....
tengelman schrieb: ok...das ist ja der "Normalfall"....
Nein selbst das ist nicht der Normalfall. Das Finanzamt interessiert in keinster Weise, was die Zulassungsstelle festlegt. Est gibt für die einstufung von Importfahrzeugen durch die 0000 Schlüsseluing keinerlei Bindung für das Finanzamt. Es gibt auch keine feste Regelung sondern nur interne Verwaltungsanweisungen. Die Entscheidung ob LKW oder PKW unterliegt rein der Willkür des begutachtenden Beamten. Die besten Chancen bestehen bei LKW offener Kasten mit max. 3 Sitzplätzen und Ladefläche länger als Fahrgastzelle
Siehste und weil es ein Short Bed ist, ist es grenzwertig!
Kombinationskraftwagen gibt es seit ca. 2004 / 2005 nicht mehr!
Ich habe damals meinen Granny gerade noch rechtzeitig abstoßen können, bevor der wieder so 880 € Steuern gekostet hätte, da der nicht umgeschlüsselt war.......
Ich habe damals meinen Granny gerade noch rechtzeitig abstoßen können, bevor der wieder so 880 € Steuern gekostet hätte, da der nicht umgeschlüsselt war.......
Traumjob Friedhofsgärtner: Kreativ mit Menschen arbeiten, aber nicht mit ihnen diskutieren müssen...
Mit schwarzem Humor ist das wie mit Essen.... manche haben ihn, manche nicht.....
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- DonnyDarko *RIP*
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Bleibt der "LKW" im gleichen Landkreis angemeldet?
Dann wirst du "gute" Chancen haben. Allerdings kann es sich jedes Jahr ändern.
Mit nem Pu hättest du es aber einfacher. Ich kenne keinem dem es nachträglich aberkannt wurde, solang er nicht umgemeldet wird!
Dann wirst du "gute" Chancen haben. Allerdings kann es sich jedes Jahr ändern.
Mit nem Pu hättest du es aber einfacher. Ich kenne keinem dem es nachträglich aberkannt wurde, solang er nicht umgemeldet wird!
Als Gott mich erschuf wollte er angeben
Aber ich kenne seit nunmehr 38 Jahren einen, dem das Kombinationsfahrzeug aberkannt wurde und er einen Steuerberscheid über 3.600€ bekam...
Der fährt jetzt einen 6,5L Diesel mit 5 Sitzplätzen und einem H-Kennzeichen...:D:D:D
Nur gibts die H-tauglichen Autos halt nicht geschenkt und ich denke die werden in der näheren Zukunft eher teurer als günstiger... Also entweder die fette Steuer oder eben etwas mehr beim Kauf investieren.
grüßle
holgi
Der fährt jetzt einen 6,5L Diesel mit 5 Sitzplätzen und einem H-Kennzeichen...:D:D:D
Nur gibts die H-tauglichen Autos halt nicht geschenkt und ich denke die werden in der näheren Zukunft eher teurer als günstiger... Also entweder die fette Steuer oder eben etwas mehr beim Kauf investieren.
grüßle
holgi
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