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schweizer Zulassung und Versicherung

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Cobra-ferdi
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schweizer Zulassung und Versicherung

Beitrag #1 von Cobra-ferdi » 16.03.2014, 16:49

Hallo Leute,

Ich bin ja noch nicht lange hier im Forum unterwegs und meistens nur als Leser da ich noch ca. 6 Wochen auf meinen Import warten muss.
Jetzt hätte ich aber mal eine Frage ob mir vielleicht jemand der User aus der Schweiz weiterhelfen könnte betreffend der Versicherung eines Oldies...
Bei meinen bisherigen Anfragen hiess es immer, es muss separat abgeklärt werden... Habt ihr mir vielleicht Tipps welche Versicherung für unsere Schätze am besten ist? Denke mir eben das so ein Oldie anders abgesichert werden muss als ein Neuwagen (Wiederbeschaffungswert etc.).
Würde mich freuen auf eure Antworten.
Gruss ferdi
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blackmagic57
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Beitrag #2 von blackmagic57 » 19.03.2014, 01:10

Was ist bloß mit all unseren eidgenössischen Members los?
Kann doch nicht so schwer sein, dem ferdi die CH Zulassungsmodalitäten zu erläutern, oder?
:rolleyes:
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DarkLion
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Beitrag #3 von DarkLion » 19.03.2014, 01:32

Eidgenosse? Ich doch nicht...
Aber, gescheite Versicherungen vorschlagen für Oldies kann ich nicht. Hab damit noch keine Erfahrung aufgetan.
Was bei den Versicherungen gerne zu Unterschieden führt:
-Alter vom Halter (hier 25, nicht gerade billig)
-Wohnort (hier Zürich, auch ein teures Pflaster)
-Abstellplatz (eigene Garagebox kommt günstiger als 'Laternen-Garage')
Schon mit Comparis probiert zu suchen?
Ich kann aber mal bei den V8 Bros im Dorf fragen ob die eine eigene Empfehlung für Zürich haben, die kennen sich da besser aus.
Muss mir aber unbedingt die Frage aufschreiben, sonst komme ich drei Stunden später nach Hause und habe nur geschaut:D.
Ich will nicht sagen, dass ich viel Kaffee trinke, aber kolumbianische Bauern haben ein Foto von mir im Portemonnaie.
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Beitrag #4 von chief tin cloud*RIP* » 19.03.2014, 18:19

Geht mir ähnlich. Ich bin seit jeher bei der Versicherung mit dem grossen "Z" und zufrieden.
Wenn es um eine normale Zulassung geht, bleibt nur vergleichen. Oldi-Zulassung hab ich ja nicht gekriegt :traurig:, ich denke aber, dass Z oder andere keine Probleme machen.
Wahrscheinlich wollen die ein Wertgutachten sehen.
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LeMans66
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Beitrag #5 von LeMans66 » 20.03.2014, 08:16

In der Regel wird ein Agent der von dir gewählten Versicherung den Wagen anschauen kommen und danach wird der Versicherungswert definiert. Er wird eine Fahrzeugtabelle dabei haben welche Auskunft darüber gibt wie hoch der Wiederbeschaffungswert des gleichen Fahrzeugs im entsprechenden Zustand ist. Dann wird noch ein Teil der von dir getätigten Investitionen dazugerechnet. Letztendlich ergibt das dann den Versicherungswert. Weil die Versicherung mit Wiederbeschaffungswerten kalkuliert, wird niemals die ganze Summe welche du z.B. bei einer Restauration investierst in den Versicherungswert mit einbezogen.

Welche Versicherung für dein Wagen die beste ist kann ich dir nicht sagen. Ich habe meine bestehende erweitert weil ich meinen Wagen mit Wechselschild eingelöst habe.
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Beitrag #6 von chief tin cloud*RIP* » 20.03.2014, 08:59

Fahrzeuge mit Veteraneneintrag können nicht auf Wechselnummer mit normal zugelassenen genommen werden, wohl aber mit anderen Veteranen. Je nach Kanton bis 99 auf die gleiche Nummer; bei der normalen Zulassung geht höchstens zwei.
Bei Veteranen die kantonalen Bestimmungen beachten, idR keine gewerbliche Nutzung (zB Werbeträger) und km-Beschränkung.
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Beitrag #7 von LeMans66 » 20.03.2014, 11:05

chief tin cloud schrieb: Fahrzeuge mit Veteraneneintrag können nicht auf Wechselnummer mit normal zugelassenen genommen werden, wohl aber mit anderen Veteranen. Je nach Kanton bis 99 auf die gleiche Nummer; bei der normalen Zulassung geht höchstens zwei.
Bei Veteranen die kantonalen Bestimmungen beachten, idR keine gewerbliche Nutzung (zB Werbeträger) und km-Beschränkung.


Das ist mir neu. Mein Le Mans, veteranengeprüft und im Ausweis eingetragen, ist mit zusammen mit meinem Honda Accord auf das selbe Kennzeichen eingelöst. Nun gut, das soll ja nicht mein Problem sein, der Mann bei der MFK wusste bestimmt was er tat, als ich den Le Mans einglöste.

Nachtrag:
Hier die Info auf der Homepage StVA LU zu Wechselschildern:
Wenn Sie zum bisher eingelösten Fahrzeug ein zweites Fahrzeug unter Wechselnummer in Verkehr setzen wollen, werden folgende Unterlagen benötigt:

*Anmeldeformular
*Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn), ausgestellt auf Eröffnung Wechselschild inkl. Angabe des Kontrollschildes
*Original Fahrzeugausweis des neu einzulösenden Fahrzeuges oder den Prüfungsbericht 13.20 A bei einem fabrikneuen Fahrzeug
Es können nur Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern unter Wechselnummer eingelöst werden (z.B. Motorwagen unter sich, Motorräder unter sich oder Kleinmotorräder unter sich) und höchstens zwei Fahrzeuge.
Ausnahmen: Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können im Maximum 19 Fahrzeuge unter Wechselnummer eingelöst werden.
+ [QUOTE=chief tin cloud;168623]Das ist mir neu. Mein Le Mans, veteranengeprüft und im Ausweis eingetragen, ist mit zusammen mit meinem Honda Accord auf das selbe Kennzeichen eingelöst. Nun gut, das soll ja nicht mein Problem sein, der Mann bei der MFK wusste bestimmt was er tat, als ich den Le Mans einglöste.

EDIT: Entschuldigung! Ich habe versehentlich Deinen Beitrag beschädigt als ich Dir antworten wollte. Entspricht diese Wiederherstellung deinem Text?
CTC/EDIT
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Beitrag #8 von chief tin cloud*RIP* » 20.03.2014, 12:44

LeMans66 schrieb: Das ist mir neu. Mein Le Mans, veteranengeprüft und im Ausweis eingetragen, ist mit zusammen mit meinem Honda Accord auf das selbe Kennzeichen eingelöst. Nun gut, das soll ja nicht mein Problem sein, der Mann bei der MFK wusste bestimmt was er tat, als ich den Le Mans einglöste.


Dann ist mir auch da wohl eine kantonale Bestimmung dazwischengerutscht. Ich hatte jedenfalls eine entsprechende telefonische Auskunft erhalten (SG).
Bei der zuständigen MFK / StVA nachzufragen ist sowieso keine schlechte Idee...
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Beitrag #9 von blackmagic57 » 20.03.2014, 13:58

Und da schimpf noch mal jemand über die einheitliche Zulassungspraxis in D.:rolleyes:
Und wenn wir grad dabei sind: Bienchen (der Packard) ist ja jetzt auch ein Stück weit restauriert, so daß der Veteranenstatus wohl mehr als angebracht scheint.
Da würd ich mal drauf drücken!:cowboy:
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Beitrag #10 von chief tin cloud*RIP* » 20.03.2014, 14:14

blackmagic57 schrieb: Und da schimpf noch mal jemand über die einheitliche Zulassungspraxis in D.:rolleyes:
Und wenn wir grad dabei sind: Bienchen (der Packard) ist ja jetzt auch ein Stück weit restauriert, so daß der Veteranenstatus wohl mehr als angebracht scheint.
Da würd ich mal drauf drücken!:cowboy:


Das habe ich mir bereits vorgenommen. :cool:
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Beitrag #11 von LeMans66 » 20.03.2014, 20:18

chief tin cloud schrieb:
Dann ist mir auch da wohl eine kantonale Bestimmung dazwischengerutscht. Ich hatte jedenfalls eine entsprechende telefonische Auskunft erhalten (SG).
Bei der zuständigen MFK / StVA nachzufragen ist sowieso keine schlechte Idee...


Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zulassung für Wechselschilder kantonal unterschiedlich geregelt weil es gibt ja die Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (ASA). Da werden bestimmt Richtlinien erlassen wie was zu handhaben ist.
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Beitrag #12 von chief tin cloud*RIP* » 20.03.2014, 22:44

LeMans66 schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zulassung für Wechselschilder kantonal unterschiedlich geregelt weil es gibt ja die Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter (ASA). Da werden bestimmt Richtlinien erlassen wie was zu handhaben ist.


Nur bei Veteranenzulassungen, zB auch die zulässige Zahl Autos pro Nummer. Ihr habt in LU offenbar 19, ich hab auch schon von12 oder 99 gehört. Auch das Mindestalter ist nicht überall gleich.
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Beitrag #13 von chief tin cloud*RIP* » 26.03.2014, 14:47

Ich bin grad über die hier gestolpert:
http://www.occ.ch/ch/versicherungen/
Ich kenne die nicht - aber fragen macht schlau...
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