

Weihnachtssüssigkeiten sind schon im Angebot in den Geschäften.......und in F gilt ein neues Gesetz für Verkehrsteilnehmer ab dem 1. November bis 31. März :
https://www.securite-routiere.gouv.fr/c ... e/nouveaux

Östlich des Rheins gilt "nur" die situative Pflicht.
Nur so schnell erwähnt falls jemand beabsichtigt die berühmten Weihnachtsmärkte oder sonstiges in den betroffenen Gegenden zu unternehmen
