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Tüff und Vollabnahme Fragen bei Oldis

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White Wolf
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Tüff und Vollabnahme Fragen bei Oldis

Beitrag #1 von White Wolf » 04.11.2009, 15:46

Hallo Gemeinde!

Wer von Euch kennt sich mit dem TÜV bei Oldtimern aus? Es geht hierbei um einen 1959er Cadillac der, wenn er denn irgendwann einmal fertig sein sollte, zur Vollabnahme muss und ich folgende Sachen gern vorher wüsste (natürlich ist das auch später für den normalen TÜV interessant). Der Caddy soll dann auf H-Kennzeichen gefahren werden.

a) Was genau muss geändert werden?

b) Was kann so bleiben?

c) Gibt es die Sachen, die nicht geändert werden müssen irgendwo schriftlich?
Falls man Überzeugungsarbeit bei einem TÜVer leisten muss.

d) Welche Sachen müssen im Fahrzeugschein eingetragen werden?
Falls die Polizei es genau wissen möchte.

Hoffe, dass Ihr mir konkret helfen könnt.
Gruß,
Melanie
domsan
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Beitrag #2 von domsan » 04.11.2009, 16:14

hier hast du erst einmal eine kleine richtline
Ausnahmegenehmigungen vom Tüv §§§
Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung diese Geltung haben:
§§ EZ Vorschrift
70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen
§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte
§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)
§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten
§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen
§ 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
§ 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahme-genehmigung)
§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen
§ 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas
§ 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
§ 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
§ 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)
§ 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich
§ 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich
§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Winker mit gelben Blinklicht zulässig
§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Gelbe Pendelwinker zulässig
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
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V8-Schlucki
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Beitrag #3 von V8-Schlucki » 04.11.2009, 18:08

* BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeugidentifizierungsnummer
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White Wolf
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Beitrag #4 von White Wolf » 04.11.2009, 19:09

:eek:

Das ist ja eine richtige Bettlektüre!!! Wahnsinn!

Danke für Eure Mühe, werde mich da mal mit befassen. :klatsch:
Gruß,
Melanie
torjan
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Beitrag #5 von torjan » 04.11.2009, 19:38

3/4 trifft auf dein BJ eh ned zu ;)
denke zu machen ist
Lampen wenn möglich von sealed beam auf euro scheinwerfer
standlicht vorne nicht gelb
warnblinkanlage
reifen mit traglastindex/Geschwindigkeitsindex (besser auch noch mit E kennzeichnung)
Meilentacho mit km anhaltspunkten versehen
Kennzeichengröße wird evtl. ein Problem werden :/
chevydresden
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Beitrag #6 von chevydresden » 04.11.2009, 19:47

Meilentacho mit km anhaltspunkten versehen
Kennzeichengröße wird evtl. ein Problem werden :/


Tacho ändern wird nicht mehr gefordert
Hinten wird der TÜV bei bedarf ein LKR-Kennzeichen eintragen, vorn nur wenn wirklich nichts anderes reinpasst. Machst dann eben das kleinstmögliche dran (250mmx280mm)
Grüße aus´m Osten
Dirk
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White Wolf
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Beitrag #7 von White Wolf » 05.11.2009, 11:03

Die Liste habe ich mir gestern mal durchgeschaut und angekreuzt was für mein Auto in Frage kommt. Desweiteren habe ich ja noch eine zusätzliche Anleitung von Euch bekommen. DANKE! :)

Das Anmelden und damit ein passendes Kennzeichen zu bekommen ist noch mal eine weitere Hürde. Wird spannend! Ich werde wohl aber jemand anderen in die Höhle des Löwen schicken, denn der Cadillac muss wohl wegen der Kennzeichengröße vorgestellt werden und da lasse ich ihn nicht unbeaufsichtigt draußen im freien stehen und warten. :rolleyes:

Viel Platz ist jedenfalls nicht für ein Kennzeichen, vorne wie hinten http://www.cadillac-1959.com/ (nein ist nicht mein Cad). Aber das heißt ja noch nicht wirklich was. So z.B. geht es, vorne und hinten auch: http://www.us-car-forum.net/community/showthread.php?t=1849&highlight=celle

Aber erstmal muss er fertig werden, dann durch den TÜV und dann erklimmen wir den nächsten Berg. Ein Schritt nach dem anderen...
Gruß,
Melanie
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Beitrag #8 von blackmagic57 » 05.11.2009, 15:45

Hab das leider erst jetzt gesehen - das geht ja gar nicht:kotz:http://www.us-car-forum.net/community/showthread.php?t=1849&highlight=celle
Wenn der Kühlungsprobleme bekommt, braucht der sich nicht wundern.
Mich hat man leider auch zu einem großen Blech verdonnert; trotz aller Einwände meinerseits hatte ich keine Chance auf ein kleineres Kennzeichen.
Argument der Zulassungsstelle: Es ist genug Platz da für ein "normales" Kennzeichen.
´
Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. :fiesgrins:


Cadillac, what else? :rolleyes: :arrow: zu meinem ´57 Cadillac Resto-Thread
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Beitrag #9 von White Wolf » 05.11.2009, 17:43

"Argument der Zulassungsstelle: Es ist genug Platz da für ein "normales" Kennzeichen."

Aha, und wie sieht das jetzt bei Deinem aus? Haste mal ein Bild von vorne und hinten?

Bei dem Cadillac aus Celle, den Du gepostet hast, habe ich mich auch gewundert. Aber er scheint so ohne Probleme damit fahren zu können. :confused:
Gruß,
Melanie
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Beitrag #10 von v8.lover » 05.11.2009, 18:02

also wenn bei mir ein kennzeichen irgendwo net passt bieg ich das auch schonma bei der zulassungsstelle übern zaun im 90°-winkel ab. mir scheissegal.
Bild
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Beitrag #11 von Mini-Man » 05.11.2009, 19:55

v8.lover schrieb: also wenn bei mir ein kennzeichen irgendwo net passt bieg ich das auch schonma bei der zulassungsstelle übern zaun im 90°-winkel ab. mir scheissegal.


Die fingen mit mir auch zu diskutieren an, und wollten mir das Kurze für den Ford von meinem Vater nicht geben.
Nachdem ich sagte, soll mir recht sein, dann knick ichs halt ein bisschen, kam der Leiter der Zulassungsstelle, diskutierte ein wenig und versorgte mich mit dem kürzesten Kennzeichen wo gibt :D:D:D
Vom Ossi lernen, heisst überleben lernen !
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Beitrag #12 von blackmagic57 » 06.11.2009, 09:54

White Wolf schrieb: "Argument der Zulassungsstelle: Es ist genug Platz da für ein "normales" Kennzeichen."

Aha, und wie sieht das jetzt bei Deinem aus? Haste mal ein Bild von vorne und hinten?

Bei dem Cadillac aus Celle, den Du gepostet hast, habe ich mich auch gewundert. Aber er scheint so ohne Probleme damit fahren zu können. :confused:


So sieht das bei mir jetzt aus:

In Celle mag das so gehen, bei uns auf der schwäbischen Alb und im Schwarzwald hätte der erhebliche Probleme mit der Temperatur. Ich hab sogar einen Getriebeölkühler drin und den Klimakühler ausgebaut (weil Kompressor eh fehlte), damit ich nicht ständig im roten Bereich fahre.
Der Vorbesitzer hatte sogar den Thermostat ausgebaut ( wurde von mir aber wieder ein neuer eingesetzt).
´
Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. :fiesgrins:


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FaKe
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Beitrag #13 von FaKe » 06.11.2009, 10:04

Hi,
du könntest dir ja vorab mal ein paar Prüfstellen in deiner Umgebung anschauen und versuchen mit den jeweils zuständigen Prüfern zu reden um mal vorab vielleicht mal zu sehen wie die einzelnen Prüfer zu Oldtimern und speziell zu US-Oldies stehen.
Bei der Gelegenheit kannst du ja fragen was er sehen will um dir seine Unterschrift zu geben. Die Prüfer haben ja eine Liste die sie abarbeiten (können) um auch alles zu beachten. Vielleicht bekommste so eine ja.
Ich drück dir auf jeden fall mal die Daumen!
Mfg Leonhard
Cadillac Coupé DeVille - Bj 1964; 429 Cui - *Sold*
Cadillac Fleetwood Sixty Special - Bj 1964; 429 Cui
Cadillac 7P Touring Imperial - Bj 1936; 346 Cui
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White Wolf
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Beitrag #14 von White Wolf » 06.11.2009, 20:28

Ich habe heute mit einem Gutachter gesprochen (der nimmt den Cadillac dann auch ab), der mir diese Sachen, wie oben schon geschrieben, auch aufzählte. War echt froh diese Liste von Euch bekommen zu haben. So stand ich nicht allzu blöde da und konnte ein wenig mitreden. :rolleyes:

@blackmagic
Na ja, schön ist was anderes. Damit meine ich ausschließlich die Nummernschildgröße. Dein Wagen ist ein Traum!!!!!

Heute habe ich einen Cuda gesehen. Hinten ein kleines Kennzeichen, paßte sehr gut in die vorgegebene Aussparung. ABER vorne glaubte ich nicht richtig zu gucken, ein ANGESCHWOLLENER BIBERZAHN!!!! :eek: :kotz:
Vorne war keine Aussparung also konnte man die volle Größe einsetzen. Unglaublich!
Gruß,
Melanie

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