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LKW Besteuerung bei Pick-Ups

Wie der Name schon sagt
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ratte78
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LKW Besteuerung bei Pick-Ups

Beitrag #1 von ratte78 » 21.04.2010, 21:14

Mahlzeit Gemein(d)e,
der ein oder andere wird es (u.A. ja auch im .de) schon gelesen haben: die Finanzämter ziehen nun vereinzelt auch hier die Daumenschrauben an. Grund hierfür ist folgendes Urteil http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2010.4.14/2R608.html

Vorletzte Woche bekam ich nun meinen Steuerbescheid und natürlich wurde mein Sierra (ext. Cab + Longbed) erst mal akkurat als PKW veranschlagt :kotz: Dagegen habe ich gleich schriftlich Einspruch eingelegt und aufgrund des oben verlinkten Urteils hatte ich natürlich schon etwas Bammel.

Heute morgen habe ich den PU vorgeführt. Zu dem Termin hatte ich mich mit ´nem ganzen Arsch voll Argumenten und ausgedruckten Gerichtsurteilen bewaffnet. Die Karre habe ich extra seit zwei Wochen nicht gewaschen, die Laderaumabdeckung abgenommen (damit man die zerkratzte Ladefläche sieht), ein paar Eimer Farbe und Pinsel aufgeladen usw. Auf alles vorbereitet ging ich Punkt Acht rein ins Amt. Ohne Wartezeit ging es direkt zum Sachbearbeiter, der mir mit einem Massband bewaffnet zum PU folgte. Und was macht der Arsch? Er misst die Länge des Innenraumes, anschließend die der Ladefläche und sagt: „Das ist ganz klar ein LKW. Der korrigierte Steuerbescheid wird Ihnen demnächst zugestellt. Schönen Tag noch.“

JA, IST DER DENN TOTAL BEKLOPPT? :eek:
Es ist echt kein Verlass mehr auf die deutsche Bürokratie!
:D

Ich bin aber mal gespannt wann die restlichen Finanzämter aufwachen und sich bei der steuerlichen Einstufungen von PUs an dem genannten Urteil orientieren. Kommen wird es mit Sicherheit…Bleibt zu hoffen dass die Affen nicht wieder nachträglich die Besteuerung ändern und unsereins nachzahlen muss :kotz:
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medicinman
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Beitrag #2 von medicinman » 22.04.2010, 00:43

ratte78 schrieb: Mahlzeit Gemein(d)e,

der ein oder andere wird es (u.A. ja auch im .de) schon gelesen haben: die Finanzämter ziehen nun vereinzelt auch hier die Daumenschrauben an. Grund hierfür ist folgendes Urteil http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2010.4.14/2R608.html

Vorletzte Woche bekam ich nun meinen Steuerbescheid und natürlich wurde mein Sierra (ext. Cab + Longbed) erst mal akkurat als PKW veranschlagt :kotz: Dagegen habe ich gleich schriftlich Einspruch eingelegt und aufgrund des oben verlinkten Urteils hatte ich natürlich schon etwas Bammel.

Heute morgen habe ich den PU vorgeführt. Zu dem Termin hatte ich mich mit ´nem ganzen Arsch voll Argumenten und ausgedruckten Gerichtsurteilen bewaffnet. Die Karre habe ich extra seit zwei Wochen nicht gewaschen, die Laderaumabdeckung abgenommen (damit man die zerkratzte Ladefläche sieht), ein paar Eimer Farbe und Pinsel aufgeladen usw. Auf alles vorbereitet ging ich Punkt Acht rein ins Amt. Ohne Wartezeit ging es direkt zum Sachbearbeiter, der mir mit einem Massband bewaffnet zum PU folgte. Und was macht der Arsch? Er misst die Länge des Innenraumes, anschließend die der Ladefläche und sagt: „Das ist ganz klar ein LKW. Der korrigierte Steuerbescheid wird Ihnen demnächst zugestellt. Schönen Tag noch.“

JA, IST DER DENN TOTAL BEKLOPPT? :eek:
Es ist echt kein Verlass mehr auf die deutsche Bürokratie! :D

Ich bin aber mal gespannt wann die restlichen Finanzämter aufwachen und sich bei der steuerlichen Einstufungen von PUs an dem genannten Urteil orientieren. Kommen wird es mit Sicherheit…Bleibt zu hoffen dass die Affen nicht wieder nachträglich die Besteuerung ändern und unsereins nachzahlen muss :kotz:


Ich durfte schon vor ca. 2 Jahren vorfahren mit meinem PU und das Ergebnis war das gleiche, nur daß es bei mir ne unscheinbare Dame war, die sich sehr gut auskannte:eek: und sogar wußte, wie groß meine Ladefläche usw ist und das ohne Meterstab!!
Achja, sie hat sich auch noch für diese Unannehmlichkeit entschuldigt!!!
Das ganze Prozedere hat ungefähr ne Zigarrettenlänge gedauert und meine ausgedruckten Urteile etc konnte ich in die Tonne kloppen.....
Grüsse aus dem "wilden Süden"
Steve, the medicinman
`84 Chevy Caprice Classic
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ratte78
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Beitrag #3 von ratte78 » 22.04.2010, 06:57

medicinman schrieb: Ich durfte schon vor ca. 2 Jahren vorfahren mit meinem PU und das Ergebnis war das gleiche, nur daß es bei mir ne unscheinbare Dame war, die sich sehr gut auskannte:eek: und sogar wußte, wie groß meine Ladefläche usw ist und das ohne Meterstab!!
Achja, sie hat sich auch noch für diese Unannehmlichkeit entschuldigt!!!
Das ganze Prozedere hat ungefähr ne Zigarrettenlänge gedauert und meine ausgedruckten Urteile etc konnte ich in die Tonne kloppen.....


Ok, zu ´ner Entschuldigung habe ich den Mann nicht bewegen können :rolleyes: Aber offensichtlich hatte ich noch Glück, denn er wird von dem verlinkten Urteil noch keine Kenntniss gehabt haben. Andernfalls hätte er mir das Leben ganz schön schwer machen können. Thema Zuladung vs. Gesamtmasse (siehe Link).
Aber wie gesagt, ich befürchte in Zukunft wird es auch für uns PU-Fahrer eng werden. Zumindest bei den 1500ern, 2500 und aufwärts dürften auch in Zukunft aus dem Schneider sein. Schaun mer mal...
logan

Beitrag #4 von logan » 22.04.2010, 08:35

Und was machen dann bitte Leute mit nem VW Caddy? Oder VW T3 Pritsche? die kriegen beide keine 2.8to... oder El Camino? oder Dodge Dakota oder S10??? WTF?!
logan

Beitrag #5 von logan » 22.04.2010, 08:47

hab nochmal genauer gelesen, ich glaube es geht hier nur um "die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden" also nicht um pickups welche ja bauartbedingt ein LKW (jedenfalls singlecabs longbeds)
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Mini-Man
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Beitrag #6 von Mini-Man » 22.04.2010, 08:52

Bei ner T3 Doppelkabine kräht kein Hahn nach. Da funktioniert das Verhältnis Ladefläche und Fahrgastzelle schon nicht. Oder mußte schon mal jemand mit ner T3 Doppelkabine zur LKW Überpfrüfung?
Vom Ossi lernen, heisst überleben lernen !
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ratte78
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Beitrag #7 von ratte78 » 22.04.2010, 09:06

Weisst doch logan, bei Bedarf legen die solche Urteile erstmal so aus, wie es denen in den Kram passt. Und Du darfst dann hinter Deinem guten Recht hinterher rennen. :kotz:
Nachdem ich Einspruch eingelegt hatte habe ich vorsorglich meinen Brocken beim FA anrufen lassen. Sie sollte mal so tun als würde sie einen PU kaufen und sich vorab mal nach den Voraussetzungen erkundigen wollen. Der gleiche Sachbearbeiter der meinen PU vermessen hatte, sagte ihr dass das Verhältnis von Ladefläche zur Personenbeförderungsfläche ausschlaggebend sei (ist ja altbekannt). Als sie den Macker darum bat ihr das als Fax zuzusenden, hat er sie rüde abgewürgt. "so eine Auskunft gibt es nicht schriftlich". Cool, ne?
Hätte der Kollege sich gestern quer gestellt, wäre ich mit ihm zu seinem Boss gegangen und hätte dem im Beisein seines Mitarbeiters die Story erzählt. Der Brocken war gestern natürlich im Schlepptau dabei :cowboy:
Aber ich denke im Laufe des Jahres werden zumindest bei Neuanmeldungen auch T3- und andere Besitzer Probleme kriegen mit übermütigen Sachbearbeitern. Es bleibt wohl leider spannend :mad:

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