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Hab was Neues-Altes - ratet mal mit Hightower

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Jochen
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Hab was Neues-Altes - ratet mal mit Hightower

Beitrag #16 von Jochen » 04.06.2010, 06:41

Glueckwunsch, geile Karre. :D

Hoffe es klappt alles bis BIG-E!!!!
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chief tin cloud*RIP*
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Beitrag #17 von chief tin cloud*RIP* » 04.06.2010, 10:36

Hightower schrieb:
Dodge / Mowag W 200 Pikettfahrzeug der Tessiner Feuerwehr, EZ 01.07.1954, H-Zulassung, 7 Sitzplätze eingetragen (3 vorne, 4 hinten) und LKW geschlossener Kasten abgelastet auf 3490kg, Dodge 318 Motor, NP435 Schaltgetriebe, Verteiler muss ich erst noch rausfinden.
Hintere Seitenscheiben sind zum aufschieben,
hab ich so an nem Mowag W 200 noch nicht gesehen.
Und keine Umweltzone oder Feinstaub oder Asu kann den aufhalten, Sicherheitsgurte gibts nicht.


Ich bekomm das Grinsen ausm Gesicht nicht mehr weg.:D:D:D


Saugeil!
und wo ist die auf 2,55 m ausziehbare Antenne :D
NB: Es gibt keine Tessiner Feuerwehr. Ist kommunal geregelt :rolleyes:
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Beitrag #18 von Hightower » 04.06.2010, 10:41

Chief, dann sag mir wo die gelaufen ist bis 1992, jedenfalls war das Teil im Tessin und wenn Du in den Weiten deines ARChiefs noch Bilder hast - her damit, ich will, wenn möglich die orschinole Beklebung machen, wenner mal soweit ansehnlich ist.
Im Brief steht auch was von Dachträger, wie bei den Army Mowag - Bilder von diesem Dachgartenzaun wären auch nicht schlecht, weil der fehlt- muss ich evtl. nachbauen.
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Beitrag #19 von Greesoo » 04.06.2010, 10:48

Hast Du den direkt aus der Schweiz geholt?
Dann solltest du die Gemeinde in der er gelaufen war auf dem Fahrzeugbrief links oben sehen können.
2005 Chrysler 300C HEMI auf 22"
1994 Caddy Deville mit 20" Chromfelgen
2007 Dodge Caliber CRD oriiischinaaal
2010 Skoda Superb (passt hier nicht, hihi)
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Beitrag #20 von Hightower » 04.06.2010, 10:56

Nee der stand nur knapp 15 km von meinem Wohnort weg zum Verkauf, bereits mit H Abnahme. Bin vermutlich der 168igste Besitzer, weil jeder den vollen Plan hatte was da für Technik drinsteckt.............
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Beitrag #21 von chief tin cloud*RIP* » 04.06.2010, 13:29

Ist irgendwo das CH-Kfz-Kennzeichen vermerkt?
TI .....
Alternativ erkundige ich mich gerne beim Hersteller in Kreuzlingen falls Du mir die VIN (ev. per PN) zukommen lassen willst.
EDIT: Beim CH-Bundesamt für Strassenverkehr kann man eine "History" bekommen. Ist nicht ganz billig, müsste aber alle CH-Halter auflisten. Ob das allenfalls nur mit VIN geht müsste ich recherchieren.
Und ich kann mal meine Fühler in Feuerwehrkreis ausstrecken. Ich hab da einen guten Bekannten, der ist Offizier in unserer Berufs-FW.
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Beitrag #22 von Hightower » 05.06.2010, 03:13

Ich guck mal wenn ich ausgeschlafen bin, komm grad von der Nachtschicht.
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Beitrag #23 von Sumo » 05.06.2010, 08:08

Herzlichen Glückwunsch! Geiles Teil ;)
Nur, wieso kann ihn denn Umweltzonen aufhalten? Mit "H" darfst du doch dort rein....
.............................................................................................
Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten:-)
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Beitrag #24 von White Wolf » 05.06.2010, 18:44

Na wenn das kein Stilvoller Wagen für den kleinen Fritz ist, dann weiß ich auch nicht. :D
Glückwunsch! :)
Gruß,
Melanie
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Beitrag #25 von TC9000 » 05.06.2010, 20:49

chief tin cloud schrieb:

Alternativ erkundige ich mich gerne beim Hersteller in Kreuzlingen falls Du mir die VIN (ev. per PN) zukommen lassen willst.

EDIT: Beim CH-Bundesamt für Strassenverkehr kann man eine "History" bekommen. Ist nicht ganz billig, müsste aber alle CH-Halter auflisten. Ob das allenfalls nur mit VIN geht müsste ich recherchieren.




Falls Du eine Kopie vom CH Fahrzeugausweis hast undbedingt dem Chief auch die Stammnummer durchgeben ( 9 Stellig). Oft geht ohne diese dumme, be(sch)....hämmerten Nummer nix oder viel weniger.


grz
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Beitrag #26 von Hightower » 05.06.2010, 22:30

Schweizer Papiere ist nicht mehr, weil die werden nach max. 10 Jahren vernichtet und der Wagen wurde 1992 nach Deutschland / München überführt, verzollt und per Einzelgutachten zugelassen, leider steht im alten KFZ Brief keine Angabe über die Nummern der schweizer Papiere, nur" gebrauchtes Fahrzeug aus der Schweiz, Unbedenklichkeitsbescheinigung liegt vor, verzollt und versteuert.
VIN 661147
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Beitrag #27 von Gamma » 06.06.2010, 13:32

Gratuliere!!!
...dann mach dich mal ans italienisch lernen, damit du die Schaltung auch korrekt bedienst :D:D:D
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Beitrag #28 von chief tin cloud*RIP* » 06.06.2010, 13:54

Ich werde mein Glück versuchen...
Ist Bj verifiziert? Mich dünkt er jünger; solche Scheinwerfer gab es eher um 1965. Kann aber auch abgeändert oder später karrossiert sein...
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Beitrag #29 von Hightower » 06.06.2010, 14:30

Den Verdacht des falschen Baujahres hab ich schon länger, weil der 318er Motor in diesem Baujahr nach meinen Infos noch nicht verfügbar war, das Baujahr ist vom TÜV München geschätzt auf 1954 und somit die EZ auf 01.07.1954 gemacht worden - Ich denk aber eher an nen Lesefehler der Papiere und es sollte mindestens 1964 sein. Ist mir aber egal....die 30 Jahre hat auf jeden Fall für die H- Zulassung.
Und es egeben sich weitere Vorteile des Älterseins...
Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung diese gültig sind.
§§ EZ Vorschrift
70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen

§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas
§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht

§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer

§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte
§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
§ 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)

§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten
§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen
§ 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
§ 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahme-genehmigung)

§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen
§ 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas
§ 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen
§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig
§ 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm
§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich
§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
§ 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)
§ 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich
§ 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich
§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig

§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Winker mit gelben Blinklicht zulässig
§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Gelbe Pendelwinker zulässig
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
*BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer

Das Ganze hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Grüßle
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Beitrag #30 von chief tin cloud*RIP* » 06.06.2010, 17:08

Hightower schrieb: Den Verdacht des falschen Baujahres hab ich schon länger, weil der 318er Motor in diesem Baujahr nach meinen Infos noch nicht verfügbar war, das Baujahr ist vom TÜV München geschätzt auf 1954 und somit die EZ auf 01.07.1954 gemacht worden - Ich denk aber eher an nen Lesefehler der Papiere und es sollte mindestens 1964 sein. Ist mir aber egal....die 30 Jahre hat auf jeden Fall für die H- Zulassung.
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:idiotisch::idiotisch::idiotisch:

Sonnenklar. Der 318 ist übrigens ein wirklich zuverlässiger Motor, bewährt in Generationen von PW und Trucks.

Fahrzeug-Identitätsnummer
Den Link hab ich hab ich die Tag innem anderen zusammenhang gefunden. Wirklich gut erklärt...



§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger


Die sind aber nicht völlig sinnfrei :rolleyes:


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