Beitrag #20 von PeF » 13.12.2023, 10:33
So, hier mal die Antwort vom ADAC:
(zumindest lässt diese die Fake-News-Skepsis schwinden, sonst würde der ADAC sich nicht für Ausnahmen einsetzen wollen).
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Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Von einer Enteignung bzw. willkürlichen Verschrottungspflicht istin dem Verord-
nungsentwurf der europäischen Kommission nach unserem Verständnis nicht die
Rede. Es geht vielmehr darum, für die Zukunft zu verhindern, dass weiter rund 3
Mio. Fahrzeuge im Jahr illegalund mit krimineller Energie verschwinden, hierdurch
die Umwelt in und außerhalb Europas belasten, weil sieunfachmännisch entsorgt
werden und die darin verbauten wichtigen Rohstoffe und Teile verloren gehen. Es
geht gerade umgekehrt darum, weiterverwendbare Ersatz- und Bauteile etc. zu er-
halten. Mit anderen Worten adressiert die Verordnung die Reparierbarkeit und Re-
cycelfähigkeit bereits beim Design von neuen Fahrzeugen sowie generell die
Wieder- und Weiterverwendbarkeit sowie klare Recycling-Regeln am Lebensende
eines Fahrzeugs.
Um ein dennoch mögliches Problem bei historischen Fahrzeugen zu adressieren,
hat der ADAC in seiner Stellungnahme fürArt. 37 des Kommissionsvorschlags fol-
gende Ergänzung zur Klarstellung empfohlen: "Diese Vorschrift giltnicht für Fahr-
zeuge von historischem Interesse und deren Teile sowie für Fahrzeuge, die zum
Zwecke der Restaurierung gelagert, befördert oder demontiert werden."
Für entsprechende Änderungsanträge im weiteren Verfahren werden wir uns ge-
genüber dem EU-Parlament einsetzen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Position des ADAC näherbringen konnten.
Freundliche Grüße
Stefan Jessen
Mitgliederservice des ADAC (Mitgliedschaft & Versicherungen)
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In Wahrheit ist die Realität nur eine Illusion!