Hallo Markus,
die roten Lampen auf dem Dach kannst du als Zusatzblinker eintragen lassen. Mußt nur so schalten dass eine beim blinken angeht.
Gruß Wolfram
@Chief bitte Fahrzeug identifizieren
- centurymarc
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Langsam fängt "er" an mich auch zu interessieren....:gruebel:
Bei uns wäre die H-Zulassung kein Problem, einfach Lichtbalken weg,2 Bilder von 3/4 vorne + Hinten.....:fluecht:
Bei uns wäre die H-Zulassung kein Problem, einfach Lichtbalken weg,2 Bilder von 3/4 vorne + Hinten.....:fluecht:
Ich bin da nicht böse, wenn er weg ist. Ich könnte ja blind kaufen, wenn ich ihn zwingend haben müsste ;)
Wenn ich mir einen "Zweitwagen" zulege. Muss einfach vieles passen. Und da nehm ich mir eben die Zeit. Und wenns zu lange dauert, habe ich einfach Pech
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better you have tools you don´t need, than to need tools you don´t have.
Würstchen aus Tofu sind wie ein Sportauspuff für Elektroautos. Sinnlos!!!
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- centurymarc
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"Wenn ich mir einen "Zweitwagen" zulege. Muss einfach vieles passen. Und da nehm ich mir eben die Zeit. Und wenns zu lange dauert, habe ich einfach Pech"
- so handle ich auch / dann war der Wagen oder Gegenstand nicht für mich :cool:
- so handle ich auch / dann war der Wagen oder Gegenstand nicht für mich :cool:
Sodele die Antwort vom Tüv ist da. Ist doch alles Schwachsinn was der Paragraphenreiter da schreibt. Ich soll ein originales Auto umbauen, damit ich H Kennzeichen bekomme. :gedanken::gedanken::gedanken:
- Die Beleuchtungsanlage/Scheinwerfer müssen vorn umgerüstet werden.
- Das Standlicht muss separat weiss geschaltet sein, nicht im Blinker
- FZ muss von und hinten gelb blinken
- Die Bereifung muss für die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein (Oftmals ein Problem….)
- Zusätzliche Rückstrahler müssen hinten angebaut werden.
- Es wird ein Datenblatt/FZ-Briefdaten zur Abnahme nach §21 StVZO benötigt(liefert u.a. TüV Heilbronn)
- Die Signalanlage muss abgebaut werden
- Für H-Kennz. muss das FZ Zustand 3 entsprechen(Kein Rost, Kein verwitteter Lack, kein Tuning etc…)
- Abgasanlage muss original sein (kein ungeprüftes Zubehör möglich)
- GGF. scharfkantige Anbauteile abbauen
- Orig. Motor, Antrieb, Fahrwerk, Gemischaufbereitung ist Vorrausetzung
- Die Beleuchtungsanlage/Scheinwerfer müssen vorn umgerüstet werden.
- Das Standlicht muss separat weiss geschaltet sein, nicht im Blinker
- FZ muss von und hinten gelb blinken
- Die Bereifung muss für die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein (Oftmals ein Problem….)
- Zusätzliche Rückstrahler müssen hinten angebaut werden.
- Es wird ein Datenblatt/FZ-Briefdaten zur Abnahme nach §21 StVZO benötigt(liefert u.a. TüV Heilbronn)
- Die Signalanlage muss abgebaut werden
- Für H-Kennz. muss das FZ Zustand 3 entsprechen(Kein Rost, Kein verwitteter Lack, kein Tuning etc…)
- Abgasanlage muss original sein (kein ungeprüftes Zubehör möglich)
- GGF. scharfkantige Anbauteile abbauen
- Orig. Motor, Antrieb, Fahrwerk, Gemischaufbereitung ist Vorrausetzung
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Würstchen aus Tofu sind wie ein Sportauspuff für Elektroautos. Sinnlos!!!
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Das ist genau der Grund warum mein El Caprice dort angemeldet bleibt wo er ist.
Unsere Leute vom Verkehrsamt haben sowas von ein Rad ab. :mad:
Irgendwann kommt noch: Fahrzeug muss auf max. 4,00 Meter eingekürzt, vier Zylinder abgeschaltet und der Hubraum auf 1,8 Liter minimiert werden.
Vollspasten sag ich.
Irgendwie fällt mir immer das zu solchen Themen ein:
http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8
Unsere Leute vom Verkehrsamt haben sowas von ein Rad ab. :mad:
Irgendwann kommt noch: Fahrzeug muss auf max. 4,00 Meter eingekürzt, vier Zylinder abgeschaltet und der Hubraum auf 1,8 Liter minimiert werden.
Vollspasten sag ich.
Irgendwie fällt mir immer das zu solchen Themen ein:
http://www.youtube.com/watch?v=0BxsNp6SbS8
- chief tin cloud*RIP*
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Markus_E schrieb: Sodele die Antwort vom Tüv ist da. Ist doch alles Schwachsinn was der Paragraphenreiter da schreibt. Ich soll ein originales Auto umbauen, damit ich H Kennzeichen bekomme. :gedanken::gedanken::gedanken:
Das meiste kommt mir bekannt vor von meinem GP :rolleyes: Einiges ist bei uns auch nicht anders - nachvollziehbarer muss es deswegen nicht werden
- Die Beleuchtungsanlage/Scheinwerfer müssen vorn umgerüstet werden.
- Das Standlicht muss separat weiss geschaltet sein, nicht im Blinker
- FZ muss von und hinten gelb blinken
= Anpassung an StVO. Das macht tatsächlich nicht viel Sinn. Am ehesten noch gelbe Blinker wegen der Verwechslungsgefahr nachts (gleiche Begründund für Standlicht das unterschiedlich hell blinkt. Ist halt so...
- Die Bereifung muss für die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt sein (Oftmals ein Problem….)
= Der Teil, der Sinn macht. Reifenplatzer bei 170 km/h ist nicht so prickelnd.
- Zusätzliche Rückstrahler müssen hinten angebaut werden.
= Am Packard musste ich die originalen runden gegen grössere hässliche rechteckige (Anhänger-Bau?!) austauschen. Warum, weiss ich nicht (Mindestfläche des Reflektors?)
- Es wird ein Datenblatt/FZ-Briefdaten zur Abnahme nach §21 StVZO benötigt(liefert u.a. TüV Heilbronn)
= Die kennen sich hlt mit Reisschüsseln besser aus... Im Ernst: Denen wird natürlich so manches vorgelogen.
- Die Signalanlage muss abgebaut werden
= DAS war zu erwarten :D
- Für H-Kennz. muss das FZ Zustand 3 entsprechen(Kein Rost, Kein verwitteter Lack...
= Schutz davor, dass jede vergammelte Rostlaube mit dem H künstlich am Leben erhalten wird. Wird bei uns auch recht streng geprüft. Bienchen hat bekanntlich bestanden

kein Tuning etc…)
- Abgasanlage muss original sein (kein ungeprüftes Zubehör möglich)
- Orig. Motor, Antrieb, Fahrwerk, Gemischaufbereitung ist Vorrausetzung
= gleicher Grund wie oben. Eine Chance dürfte es bei zeitgenössischem Tuning geben; zB ein nachgerüsteter Kopressor für einen Vorkriegs-Sportwagen (der vielleicht ab Werk auch so erhältlich war).
Wenn man sieht, welche Mengen an zusätzlichem Chrom und Messing manchmal mitgeführt werden (Zusatzspiegel, Nebel- und Suchscheinwerfer, Weitstrahler, Skirts, Schuten, Continental Kits, Zusatzchrom usw. dann darf vermutet werden, dass zumindest optisches Tuning grosszügig gehandhabt wird.
- GGF. scharfkantige Anbauteile abbauen
... die Kühlerfigur... Die war in CH seit (glaube ich) 1954 nicht mehr erlaubt. Deshalb dürf(t)en nach 1954 importierte Autos auch keine haben. (Bienchen ohne Stachel? Geht gar nicht :rolleyes:)

ASK THE MAN WHO OWNS ONE
Es ist kompliziert.
Man meine Laune hat sich etwas verfinstert. Grad mit dem Kerl telefoniert. Der hat ja mal gar keinen Plan. Hat das Auto aus einer Sammlung, wo das Auto recht lange stand und hat nicht mal einen Ölwechsel gemacht, seid er ihn hat.
Mal sehen, was Packo zu berichten hat
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Signalanlage darf bloß nicht funktionieren und muß abgedeckt sein.
Solo
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