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Weißwandreifen ab 2018

Wie der Name schon sagt
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stero111
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Weißwandreifen ab 2018

Beitrag #16 von stero111 » 12.11.2018, 17:49

Das die Reifen nicht der Labelingpflicht unterliegen und nur für Oldtimer bestimmt sind bedeutet nicht das Du sie bei winterlichen Strassenvehältnissen fahren darfst. Die Stvo fordert ausdrücklich die Kennzeichnung mit der Schneeflocke und den Berggipfeln.
Wenn nur kalendarisch Winter ist kannst Du fahren was du willst... Blöd ist nur das die Definition der "winterlichen Strassenverhältnisse" jede Menge Raum für Auslegung bietet.
Die Antwort von Maxxis bestätigt also nur das die Reifen auch ohne Labels zulässig sind und vom TÜV nicht abgelehnt werden dürfen.... zum Thema Winter sagt das garnix.
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xlspecial
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Beitrag #17 von xlspecial » 12.11.2018, 21:10

Ja, diese Reifen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. 
Das heisst aber, ohne passende Kennzeichnung keine Möglichkeit der Nutzung der Ausnahmeregelung des geringeren Geschwindigkeitsindexes. 
Mit anderen Worten, wir müssen weiter auf passende Reifen warten und hoffen, das es bald Winterreifen mit passender Größe gibt, die die geforderte Kennzeichnung haben. 

Eine sehr blöde Situation... 
Gruß
XLspecial
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FrankDrebin
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Beitrag #18 von FrankDrebin » 27.11.2018, 16:56

Ich habe mich intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe sogar ob meiner Hartnäckigkeit beim TÜV Süd ein Kontaktverbot bekommen. :pfeiff: Ich wollte mich nicht mit dem Hinweis "das ist halt so" abspeisen lassen und wollte halt mal eine verbindliche Rechtsgrundlage dazu haben. Vor allem sagen ja die bekannten Oldtimer Reifen Händler was völlig anderes wie die unten aufgezeigte Antwort der DEKRA. Auch der Hersteller MAXXIS hat mir geantwortet und mir gegenteiliges zum DEKRA geschrieben.
Es scheint so, dass da wohl das nicht zu 100 Prozent eindeutig geklärt ist. Obgleich die Aussage von DEKRA mir auf den ersten und auch Zeiten Blick richtig erscheint. 
Das sagt die DEKRA zum Thema:

Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage wurde an mich als Verantwortlichen für das Fachgebiet " Räder/ Reifen " im Bereich Fahrzeugprüfwesen unseres Unternehmens zur Beantwortung weitergeleitet. Gern möchte ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
   Wie Sie schon selbst richtig geschlussfolgert haben, sind Oldtimer- Reifen aus dem Anwendungsbereich sowohl der UN- ECE- Regelung 117 als auch der VO (EU) 1222/2009 ausgenommen. D.h. sie müssen die dort definierten Anforderungen an den Rollwiderstand, die Haftung auf nassen Oberflächen sowie die Rollgeräuschemissionen nicht erfüllen und brauchen diesbezüglich auch nicht gekennzeichnet zu werden. Die  Prüfverfahren für die Fahreigenschaften auf Schnee für M+S- Reifen unter extremen Schneebedingungen und deren Kennzeichnung sind in den Ausnahmen zum Anwendungsbereich dieser Regelung jedoch nicht mit aufgeführt. Der mit der Neufassung der StVZO geänderte § 36 definiert im Absatz 4 als "Luftreifen für winterliche Wetterverhältnisse" nur solche, welche u.a. auch mit dem sogenannten "Alpine- Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN- ECE- Regelung 117 gekennzeichnet sind und damit die Erfüllung der Anforderungen an die Fahreigenschaften auf Schnee gemäß o. g. Regelung erfüllen müssen. Die bis zum 31.05.2017 geltenden Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von nur mit M+S gekennzeichneten Reifen deren Geschwindigkeitssymbol unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen durfte, wenn die für die Reifen zulässige maximale Geschwindigkeit sinnfällig im Sichtbereich des Fahrers angezeigt wurde, gilt nur noch für die Übergangszeit bis zum 30.09.2024 und nur wenn die verwendeten Reifen vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden ( DOT bis 5217). Ausnahmen für Oldtimer hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach diesem Herstellungsdatum bzw. ab dem 01.10.2024 kann diese Regelung nur noch für M+S- Reifen genutzt werden, welche auch mit dem Alpine- Symbol gekennzeichnet sind. Mir ist bekannt, dass für bestimmte Reifengrößen am Markt keine Sommerreifen verfügbar sind, welche die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeitseignung (Geschwindigkeitsindex) abdecken. Eine Möglichkeit, überhaupt noch legal mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, wäre auch die Umbereifung auf eine am Markt verfügbare Reifengröße welche bei Sommerreifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt oder bei Winterreifen über die Kennzeichnung mit "Alpine- Symbol" verfügt. Allerdings müsste bei einer derartigen Umbereifung als technische Änderung eine entsprechende Begutachtung nach § 19.2 /21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde erfolgen.
Für ihr Fahrzeug mit der derzeitig freigegebenen Reifengröße 225/75R15 100V habe z. B. ich eine verfügbare Reifengröße 225/70R15 100T als Winterreifen mit Alpine- Symbol recherchiert. Allerdings müsste die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 190 km/h eingehalten werden. Die Serienfelgen sollten verwendet werden können, da nach Norm gleiche Felgenmaulweiten für beide Reifendimensionen verwendbar sind. Eine Anpassung der Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers wäre ebenso entbehrlich, da die Abweichung des Abrollumfangs (- 3%) im Bereich der zulässigen Toleranz (- 4%) liegt. Die Reifenbreite bliebe gleich, der Reifenradius würde sich um 12 mm verringern.


    Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen wenn möglicherweise auch nicht entsprechend Ihren Vorstellungen beantworten konnte und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Also im Ergebnis sagt die DEKRA, dass es nicht mehr zulässig ist mit der M+S Kennung den Speed Index "downzusizen", so wie es die bislang anderen Auffassungen darlegen. 

Für die V Kennungen der Größen 225/235 70/75 R15 gibt's nur den Reifen von AVON in 235 /70 R15 101 V. Der kostet je nach dem ab 200 EUR aufwärts/Stück. Gibt's auch als WW, dann ca. 60 EUR teurer das Stück. 
Habe dazu mit dem TÜV gesprochen. Da waren zwar bemüht, konnten aber außer so was wie "dann müssen wir den Vergaser drosseln/Drehzahlbegrenzer einbauen/Anschlag am Gaspedal oder fahr halt im Sommer mit Winterreifen" nicht wirklich weiterhelfen. 




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ronny
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Beitrag #19 von ronny » 28.11.2018, 18:15

Hmmm, interessante Diskussion.
Mal über Weisswandringe nachgedacht ?
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FrankDrebin
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Beitrag #20 von FrankDrebin » 29.11.2018, 17:35

Die bringen nix wenn's keine Reifen in der korrekten Spezifikation gibt

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