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Es ist vollbracht. Jüngste US-Car-Halterin?

Wie der Name schon sagt
chappi
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Es ist vollbracht. Jüngste US-Car-Halterin?

Beitrag #1 von chappi » 09.10.2009, 00:58

Hallo,

konnte heute im zweiten Anlauf unsere Neuerwerbung, einen 93er Suburban K1500, anmelden. Das Auto ist auf unsere Tochter zugelassen.
Wenn Sie in ca 3 Jahren in die Schule kommt und sich mit schreiben lernen etwas beeilt, wird Sie hier dann auch was zu Ihrem Auto schreiben können. Bis dahin werde ich das wohl noch selber machen müssen.

Der Suburban kommt aus der Schweiz und ist für die recht hohe Laufleistung sehr gut erhalten, kein Rost und innen wie außen gut in Schuss.
Der Wagen ersetzt unseren A6 und den 76er K20, da sparen wir den Unterhalt für ein Auto ein und ich brauche kein schlechtes Gewissen mehr haben wenn ich Sonntags mit dem PU+Anhänger unterwegs war.

Ich kann ja am WE noch ein paar Bilder hochladen.

Ansonsten grüße ich hiermit noch alle Leidensgenossen welche jetzt auch noch arbeiten müssen.

Gruß Micha - welcher nur Nachts arbeiten geht.
T-ROCK

Beitrag #2 von T-ROCK » 09.10.2009, 06:28

Das geht? Erstaunlich! Glückwunsch!
CheV8y

Beitrag #3 von CheV8y » 09.10.2009, 08:30

*Erstaunt*.. hab ich auch nicht geuwusst...

Ebenfalls Glückwunsch zum neuen Wagen.
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Mini-Man
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Beitrag #4 von Mini-Man » 09.10.2009, 08:30

chappi schrieb: Das Auto ist auf unsere Tochter zugelassen.
Wenn Sie in ca 3 Jahren in die Schule kommt und sich mit schreiben lernen etwas beeilt, wird Sie hier dann auch was zu Ihrem Auto schreiben können. Bis dahin werde ich das wohl noch selber machen müssen.


Quatsch, das geht? Zum Zulassen braucht man doch nen Ausweis z.Bsp.
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CheV8y

Beitrag #5 von CheV8y » 09.10.2009, 08:37

Es ist bei uns zwar auch so, dass man keinen Frührerschein braucht um ein Auto anzumelden. Doch ein gewissen Alter schon hab ich angenommen..
gaggi
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Beitrag #6 von gaggi » 09.10.2009, 08:50

geht. ich könnte auch ein fahrzeug auf meine tochter mit handycap zulassen, wenn ich wollte. da könnte ich schön satt stuern sparen. aber dann darf der wagen nur noch für die belange des behinderten verwendet werden. also zur arbeit fahren, auf treffen, etc ist dann nicht mehr. aber gehen würde es auf jeden fall

p.s. willkommen


chappi
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Beitrag #7 von chappi » 09.10.2009, 09:36

gaggi schrieb: geht. ich könnte auch ein fahrzeug auf meine tochter mit handycap zulassen, wenn ich wollte. da könnte ich schön satt stuern sparen. aber dann darf der wagen nur noch für die belange des behinderten verwendet werden. also zur arbeit fahren, auf treffen, etc ist dann nicht mehr. aber gehen würde es auf jeden fall

p.s. willkommen


Solange das Kind mit im Fahrzeug sitzt, sind alle Fahrten erlaubt, auch ein Treffen:cool:.
Ohne Kind halt Einkaufen(fürs Kind) oder Behördengänge u.ä. Ist dann halt immer die Frage wie konsequent es kontrolliert wird. Was natürlich gar nicht geht ist, das man dann dieses Fahrzeug bei der Steuererklärung für den Arbeitsweg mit angibt.:idiotisch:
Aber wie so oft gilt auch hier, man sollte die Regeln kennen, sich möglichst daran halten und sich der Folgen bei Nichtbeachtung bewusst sein.
Gruß Micha
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Beitrag #8 von Mini-Man » 09.10.2009, 09:46

chappi schrieb: Solange das Kind mit im Fahrzeug sitzt, sind alle Fahrten erlaubt, auch ein Treffen:cool:.
Ohne Kind halt Einkaufen(fürs Kind) oder Behördengänge u.ä. Ist dann halt immer die Frage wie konsequent es kontrolliert wird. Was natürlich gar nicht geht ist, das man dann dieses Fahrzeug bei der Steuererklärung für den Arbeitsweg mit angibt.:idiotisch:

Aber wie so oft gilt auch hier, man sollte die Regeln kennen, sich möglichst daran halten und sich der Folgen bei Nichtbeachtung bewusst sein.

Gruß Micha


Demzufolge gehe ich davon aus, daß du auch eine Tochter mit Handycap hast? Das würde die Zulassung natürlich erklären.
Die Regelung für ein so zugelassenes Fahrzeug ist doch ähnlich schwammig wie das 07er Kennzeichen. Theoretisch sind Probe- und Einstellfahrten und Fahrten zur Werkstatt etc. auch ohne Kind dann erlaubt.
Oder liege ich da falsch?
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Beitrag #9 von hot-rod » 09.10.2009, 09:58

Mini-Man schrieb: Demzufolge gehe ich davon aus, daß du auch eine Tochter mit Handycap hast? Das würde die Zulassung natürlich erklären.


Also ich les das nirgends.... Aber der Zulassungsstelle ist es völlig egal auf wen das Auto zugelassen wird, solange du die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer vorlegst :mad: Es steht auch nirgends geschrieben, das du als Halter eines Fahrzeuges, nen Führerschein oder sonstwas brauchst ;) Lustig wird´s nur, wenn das Fahrzeug mal geblitzt wird und die Herren von der Rennleitung kommen um den Halter zur Rechenschaft zu ziehen :D Muss dann die kleine in Beugehaft, da sie ja die Geldstrafe ned zahlen kann....
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Beitrag #10 von Mini-Man » 09.10.2009, 10:19

hot-rod schrieb: Aber der Zulassungsstelle ist es völlig egal auf wen das Auto zugelassen wird, solange du die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer vorlegst :mad: Es steht auch nirgends geschrieben, das du als Halter eines Fahrzeuges, nen Führerschein oder sonstwas brauchst ;)


Das mit dem Führerschein ist klar, einige Fahrzeuge ließ und lasse ich auch meine Mutter laufen.
Gehe ich aber ein Auto anmelden, wollen die eine Einzugsermächtigung vom neuen Halter + eine Vollmacht + eine Ausweiskopie, besser sogar noch im Original. An der Ausweiskopie würde es dann spätestens scheitern, mal abgesehen von der gefälschten Vollmacht und Einzugsermächtigung.
Und das Finanzamt würde wohl auch Streß machen!
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hot-rod
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Beitrag #11 von hot-rod » 09.10.2009, 10:41

Bei der Einzugsermächtigung seh ich kein Problem, denn das Geld kann ja auch von Vattern seinem Konto abgebucht werden. Und bei der Vollmacht: Pappa iss ja Vormund, also dürfte das auch kein Problem sein ;) Und wenn´s Mädel bei Muttern im Pass steht, dann dürfte sich das auch alles erledigt haben.
Aber wie oben beschrieben, scheint es ja zu funzen.
@Chappi, sorry für´s zerlabern deines Fred´s :o
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Mjölnir
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Beitrag #12 von Mjölnir » 09.10.2009, 12:44

So kann sie schon Punkte in Flensburg sammeln bis sie selber fahren darf. Wie praktisch/verantwortungsvoll!
Beste Grüsse, Jörg
1977 Oldsmobile Cutlass Coupe Salon
2006 Chrysler 300C
wwV8f
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Beitrag #13 von wwV8f » 09.10.2009, 13:12

Erstmal Glückwunsch zum neuem Autowagen!

jetzt zum restlichen Topic:
Also bei Schwiegereltern ist es so geregelt. Schwiegervater sitzt im Rolli da nur 1 Arm und von 2 Beinen nur noch 1 Bweglich. Das Auto läuft auf seinen Namen und ist Steuerlich komplett befreit.
Es dürfen aber nur Meine Schwiegermutter, Mein Schwager und meine Frau mit dem Wagen fahren. Das wurde beim Finanzamt so angegeben. Wenn ich den mal fahre, brauche ich dafür immer eine Vollmacht von Schwiegervatern ausser in einem Notfall natürlich.
Sollten Punkte durch Blitzen kommen, wird zwar Schwiegervater angeschrieben, aber er muss dann den Fahrer angeben. Wobei er seinen Führerschein noch besitzt und Theoretisch auch noch fahren dürfte!
Wenn man bis zum Hals in der Scheisse steckt, sollte man es vermeiden den Kopf hängen zu lassen!
Solo
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Beitrag #14 von Solo » 09.10.2009, 20:05

gaggi schrieb: geht. ich könnte auch ein fahrzeug auf meine tochter mit handycap zulassen, wenn ich wollte. da könnte ich schön satt stuern sparen. aber dann darf der wagen nur noch für die belange des behinderten verwendet werden. also zur arbeit fahren, auf treffen, etc ist dann nicht mehr. aber gehen würde es auf jeden fall

p.s. willkommen


Dann mach das doch. Du tust doch alles für deine Tochter :D !

Solo
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Beitrag #15 von chappi » 12.10.2009, 22:51

Hallo,

hier noch die versprochenen Bilder, und ja unsere Tochter hat ein kleines
handicap, welches sie aber momentan nicht behindert und was sich auch
noch fast komplett beheben lässt. Die Steuerbefreiung können wir vorerst
bis 2011 nutzen. Für den Arbeitsweg haben wir noch einen Corsa D, so das
wir mit der eingeschränkten Verwendung leben können.
Übrigens gabs am WE schon die ersten Proteste von der Kleinen, weil wir
aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten mit dem Corsa zur Oma
gefahren sind.










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