CheV8y schrieb: Genau so ist es.
Wirklich dämlich und lächerlich zugleich diese Vorschriften :vogelzeigen: Es tut mir leid für alle die durch sowas unlogisches schikaniert werden.
Tja,aber größtenteils den lieben Kollegen zu verdanken. Im Gesetz steht "Das Taxi hat einen hellelfenbeinfarbenen Anstrich zu haben!"
Als ich das Auto dem TÜV vorstellte,sagte ich zu ihm: Alles was vorher in Wagenfarbe lackiert war habe ich in Hellelfenbein/Taxifarbe lackieren lassen! Chromstoßstangen,Zierleisten und das "Kunstlederbezogene Dach waren vorher nicht lackiert und sind es jetzt auch nicht.
Der TÜV meinte "Das ist OK so damit hast du dem Gesetz genüge getan!"
Als ich das der Behörde vorstellte,erklärte ich das genau so wie dem TÜV.....alles was vorher die Originallackierung hatte,hat jetzt Taxifarbe.....und was sagte der TÜV meinten die. Ist OK so sonst hätte er ja keinen Taxi-TÜV gegeben. OK dann ist es von unserer Seite auch OK!
Irgendeiner ging im laufe des Jahres dann zur Behörde sticheln.....warum darf der ein schwarzes Dach.......in seiner Dummheit nicht wissend,das das gar nicht zu lackieren ging.
Jedenfalls knickte die Behörde dann ein und verlangte nach über einem Jahr später von mir ich solle in Potzdam eine Ausnahmegenehmigung beantragen........und so kam es dann auch. Jedes Jahr 50,-DM gebühren,dann wohl 100,- und jetzt kann es die Behörde mitmachen wenn ich verlängere....
Ich sagte damals zu ihr: Sie sind doch die Behörde,wenn sie mit der Faust auf den Tisch hauen.......da kann doch nicht irgenteiner dahergelaufen kommen und ihre Entscheidung kippen......
Na ja.........besser ich spare mir hier mehr Kommentare.......Manchmal gehts halt nach dem Motto "warum dumm wenn nicht noch dümmer geht"