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Wie war das jetzt? Sonntag + LKW + Anhänger + mehr als 3,5t

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Wie war das jetzt? Sonntag + LKW + Anhänger + mehr als 3,5t

Beitrag #16 von blackmagic57 » 04.05.2010, 23:16

Als Sport- und Freizeitzwecke sind wohl Bootsanhänger, Wohnwagen, Kanutrailer, Pferdeanhänger etc. gemeint.
Ansonsten ist es ein universeller Transportanhänger, der unter das Sonntagsfahrverbot fällt.
Selbst wenn du einen Pferdetransporter anhängst und die Bühne darin transportierst bist du fällig!
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Beitrag #17 von stero111 » 04.05.2010, 23:19

grundsätzlich richtig. Diese sind halt auch für ie Rennleitung sofort als solche erkennbar.. wenn du allerdings Bootshändler bist darst Du das Boot nicht Sonntags zum Kunden bringen, aber als Hobbykapitän das Boot zum Baggersee. So isses auch m.E. mit der Hebebühne. Das KFZ Schrauben ist sein Hobby und Freizeitgestaltung...er betreibt ja keine kommerzielle Werkstatt. Allerdings kann es bei einer Kontrolle dazu führen das die Rennleitung das nicht glaubt, dann muss man das zuständige Amt überzeugen.
Es ist nicht die Frage ob der Hänger zweckgebunden ist sondern zu welchem Zwecke man ihn nutzt. Es geht in der Verordnung ausschliesslich um den Zweck der Fahrt.
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Beitrag #18 von blackmagic57 » 04.05.2010, 23:25

Bei den Sport- und Freizeitzwecken geht es darum, daß man den Anhänger zur Ausübung des Sports oder Freizeitvergnügens an diesem Sonntag benötigt.
Nun mach mal einem Bullen klar, daß du die Hebebühne auf dem Treffen am Sonntag aufbaust, anschliesst und eine TÜV-Abnahme für "fliegende Bauten" machen lässt (weil sie ja öffentlich zugänglich ist :rolleyes:)...:auslach:
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Beitrag #19 von stero111 » 04.05.2010, 23:32

fast richtig. Es geht nicht darum das du den Anhänger zur Ausübung deines Hobbys welcher Art auch immer (das legt die Verordnung nicht fest) sondern das Du ein Gerät (auch hier legt die Verordnung in keiner Weise fest worum es sich dabei handelt) zum Einsatzort transportieren musst. Der Anhänger ist dabei nur Mittel zum Zweck. Wenn Dein Hobby also Bootfahren ist darst Du Dein Boot auch am Sontag vom Verkäufr abholen... Bootfahren ist ja Hobby un nicht kommerziell (natürlich kein Händler) und genauo darfst du die Bühne die du zum ausführen deines Hobbys brauchst am Sonntag abholen (arfst halt keine kommerzielle Autowerkstatt haben).
Ich gebe Dir natürlich reht das die Rennleitung so wie du es beschreibst argumentieren wirst, jeoch überlassen die das im Zweifel in der Regel den zutändigen Ordnungs / landratsämtern.
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Beitrag #20 von stero111 » 04.05.2010, 23:41

vielleicht sollte Mini-Man jetzt einfach mal am Sontag loslegen und wir schaun mal wie es ausgeht ;-))
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Beitrag #21 von blackmagic57 » 04.05.2010, 23:42

-----:gib5:-----
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Beitrag #22 von stero111 » 04.05.2010, 23:51

ich stelle mir gerade das Bild vor wie er die Säulen hiten aus dem Wohnwagenfenster rausragen lässt und die "Kleinteile zum Ausgleich aus der offenen Heckklappe des Zugwagens ragen... dem Kadett!!!!!!!
Zur Abrundung sehe ich auch 2 verzweifelt dreinblickende Polizisten... Wohnwagen is doch Hobby??!! wieso, überladen????
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Beitrag #23 von v8.lover » 05.05.2010, 00:29

stero111 schrieb:
Zur Abrundung sehe ich auch 2 verzweifelt dreinblickende Polizisten... Wohnwagen is doch Hobby??!! wieso, überladen????


quelle: werner-broesel.de
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Beitrag #24 von stero111 » 05.05.2010, 00:40

Bingo!!!!!!!
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Beitrag #25 von Sebb » 05.05.2010, 14:02

Möp, generell gilt: Sonntagfahrverbot für Lkw mit Hänger. Allerdings haben sich die Kommunen eine Hintertür offen gelassen, man kann nämlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen, kostet je nach Kreis/Gemeinde zwischen 10 und 20€. Der Vorbesitzter meines Blazers hatte so eine, weil der Blazer Lkw-Zulassung hat und er ihn als Zugfahrzeug für sein Stockcar nutzen wollte, musst er sich ne Ausnahmegenehmigung besorgen. Laut seiner Aussage gilt die wohl für Privatezwecke unbegrenzt, wil für diese Infos aber nicht die Hand ins Feuer legen. Also einfachmal bei der Zulassungsstelle oder der gleichen Nachfragen, die sollten doch ne sichere Auskunft erteilen können...
Gruss
Sebb
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Beitrag #26 von Bulette » 05.05.2010, 18:22

blackmagic57 schrieb: ...Edit: Hatte dir nicht Tom (bulette) seine Transporthilfe angeboten??? Der darf Sonntags nämlich.


ich glaub er schmollt. wegen:

Bulette schrieb: ...was machst du mit dem ding trans nach der entbindung?:D


:auslach::auslach::auslach:
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Beitrag #27 von Mini-Man » 05.05.2010, 20:11

Ist zwar nett von Tom, aber wirklich helfen kann er nicht.
Wir müssen sowieso nach Berlin um das Ding zu zerlegen. Mit Toms Auto oder Hänger müßten wir ewig viel hin und her fahren, bzw. glaube ich nicht, daß Tom soviel Zeit opfern könnte.
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Beitrag #28 von Mini-Man » 07.05.2010, 20:55

Wir werden sehr wahrscheinlich mit dem BMW und Anhänger fahren. Dann bleibt nur noch das vernachlässigbare Risiko mit der Feinstaubzone.
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Beitrag #29 von blackmagic57 » 07.05.2010, 23:50

Keine Bange - der BMW macht doch keinen Feinstaub.:rolleyes:
Der haut doch richtig dicke Brocken raus.:D
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Beitrag #30 von Mini-Man » 08.05.2010, 05:35

Ne Probe sollten die wirklich nicht nehmen von der Pampe im Tank, die würden sich wundern ... ;) ;)
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