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Fotoshooting 72er Ford LTD 69er Corvette

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TranSam
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Fotoshooting 72er Ford LTD 69er Corvette

Beitrag #16 von TranSam » 31.12.2010, 11:02

:D Achsoo...
Wird in Deutschland auch jeder geformt, so manches bleibt stehts ungenormt.
Ihr müsst Gesetzestexte haben, wie im Videoformatekatalog. :fluecht:
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EscortDriver97
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Beitrag #17 von EscortDriver97 » 31.12.2010, 14:55

TranSam schrieb: Hmm? Jedes Kuchenblech etwas anders in der Form? Werden die Kennzeichen bei euch denn von Hand gedengelt oder wie? :D


Weiß ich auch nicht:D Aber ich glaube ihr habt nicht ganz verstanden. Jedenfalls wenn ich Autos mit nem Kuchenblech sehe gleicht keins dem anderen in der Regel.
Hab ein gutes Beispielfoto noch von meinem Ford früher neben nem anderen mit Kuchenblech. Das Bild sagt alles aus.

Ich hätte halt nicht gedacht dass es genormte Größen gibt wo man auch einen Rahmen für bekommt.
Gruß Dominik
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TranSam
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Beitrag #18 von TranSam » 31.12.2010, 18:52

Also dann betrifft das aber wirklich nur die Kuchenbleche? Weil für das lange Format das unseren CH Schildern gleicht habt ihr ja auch Rahmen. Hatten zumindest die meissten die ich gesehen habe.
Bei uns ist das eben schon seit Jährchen klärchen, da wir sie durch Löcher bohren streng genommen beschädigen würden, was uns eigentlich untersagt ist, verwenden wir zu 99% Rahmen um die Nummern zu befestigen. :rolleyes:
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Olds1
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Beitrag #19 von Olds1 » 01.01.2011, 19:11

Wikipedia meint dazu:
Abmessungen [Bearbeiten]
Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt die folgenden Maße der Kennzeichenschilder vor:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.[9]
Als Schriftart ist die fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgegeben, die in den Varianten Mittelschrift 75 mm, Engschrift 75 mm sowie verkleinerte Mittelschrift 49 mm (nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen) verwendet werden kann. Für Kennzeichen der Bundeswehr sowie für Versicherungskennzeichen ist eine abweichende Schriftart vorgegeben
Der Unterschied macht ob 2 oder 3 Buchstaben oder Zahlen auf dem Schild sind.
Und wenn man Zeit hat sieht das so aus,
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