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Sedan DeVille und Airstream?

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DerReinsdorfer
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Sedan DeVille und Airstream?

Beitrag #1 von DerReinsdorfer » 28.08.2012, 20:39

Hallöle....
hab mal ne Frage:
Könnte man mit einem Sedan DeVille (Serie 63) einen Airstream (1800kg GG) ziehen? Wie hoch ist die Anhängelast beim Serie 63?
(Vom Verbrauch wollen wir hier mal nicht sprechen)
Gruß
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White Wolf
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Beitrag #2 von White Wolf » 28.08.2012, 21:06

Gruß,
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Beitrag #3 von Eifelprinz » 28.08.2012, 22:18

Und wenn ich´s noch richtig in Erinnerung hab - sich damit fast in den Graben bugsiert :rolleyes:
Egal wie traurisch Du bisch, im Kiehlschronk brennt immer e Licht fer Dich!
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Beitrag #4 von blackmagic57 » 29.08.2012, 00:18

Die Series 63 Sedan wurden nur 1940-1942 gebaut, da glaub ich nicht, daß 1800kg Anhängelast ein Thema waren.
Von daher wirst du dich schwer tun, das dem TÜV zu erklären.:rolleyes:
Das nächste Problem dürften die orig. Bremsen, Dämpfer etc. darstellen und dem Getriebe trau ich das nicht wirklich zu.
´
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Beitrag #5 von chief tin cloud*RIP* » 29.08.2012, 00:26

Eifelprinz schrieb: Und wenn ich´s noch richtig in Erinnerung hab - sich damit fast in den Graben bugsiert :rolleyes:


Jemand hätte hm halt erklären sollen, dass sein Eldo FWD hat :p
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Beitrag #6 von DerReinsdorfer » 29.08.2012, 09:06

blackmagic57 schrieb: Die Series 63 Sedan wurden nur 1940-1942 gebaut


Ui, da haste natürlich recht, da ist wohl mir ein Fehler unterlaufen:D
Ich meine diese Baureihe: Sedan DeVille
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Beitrag #7 von blackmagic57 » 29.08.2012, 10:07

Die Kombi `59 Cadillac mit Airstream wäre sicher der Hammer, hat aber die selbe Problematik - und glaub mir: Das willst du nicht fahren.:o
In den letzten 35 Jahren bin ich einige hunderttausend KM mit großen PKWs + Anhängern gefahren und hatte selbst bei modernen deutschen Autos immer Trouble mit der Anhängelast.
BMW, Mercedes, Audi und Co erlauben da selbst in der Oberklasse meist max. 1800 kg und das z.T. mit Steigungsbeschränkung oder Ausnahmegenehmigung für Sportzwecke, oder Einzelfreigabe und Eintragung eines bestimmten Anhängers nach Fahrversuchen.
´
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Beitrag #8 von White Wolf » 29.08.2012, 10:57

Ich habe letztes Jahr einen 59er Caddy mit Anhänger fahren sehen, allerdings war das kein Air Stream sondern ein 08/15 Anhänger. Spaß fühlt sich aber bestimmt anders an!
Aber manche Leute sind schmerzfrei (ob der den wirklich gezogen hat?)
http://farm6.static.flickr.com/5027/5791458577_e2c3f0d942.jpg
http://farm7.static.flickr.com/6011/5956347421_10c7bacc81.jpg
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Beitrag #9 von chief tin cloud*RIP* » 29.08.2012, 11:14

Mal ne schüchterne Anmerkung von nem Laien: Der Airstream wurde in den 1930ern als besonders leichter Wohnwagen mit Flugzeugtechnologie entwickelt. Wo liegt also das Problem wenn ein Airstream aus den 50ern an einen Cadillac aus den 50ern gehängt wird? :gruebel:











... oder funzt das nur mit Edsel?



Quelle: Wikipedia


:fluecht:
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Beitrag #10 von DerReinsdorfer » 29.08.2012, 11:34

chief tin cloud schrieb: Mal ne schüchterne Anmerkung von nem Laien: Der Airstream wurde in den 1930ern als besonders leichter Wohnwagen mit Flugzeugtechnologie entwickelt. Wo liegt also das Problem wenn ein Airstream aus den 50ern an einen Cadillac aus den 50ern gehängt wird? :gruebel:


Genau DAS hab ich mir nämlich auch so gedacht...;)
Das Gespann sähe ja bestimmt ganz nett aus....
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Beitrag #11 von blackmagic57 » 29.08.2012, 12:24

chief tin cloud schrieb: Mal ne schüchterne Anmerkung von nem Laien: Der Airstream wurde in den 1930ern als besonders leichter Wohnwagen mit Flugzeugtechnologie entwickelt. Wo liegt also das Problem wenn ein Airstream aus den 50ern an einen Cadillac aus den 50ern gehängt wird? :gruebel:

:fluecht:

Wir reden doch hier von Deutschland im Hier und Jetzt, und da nicht nur vom norddeutschen Flachland, oder nicht???:confused:
Ein Airstream mit 1800 kg ist etwa 8,80m lang, der Cadillac etwa 5,70m macht summa sumarum etwa 14,5 m Gesamtzuglänge und da hat die STVZO wohl was dagegen.

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
...
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:

* bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Sattelanhänger - ... 12,00 m,
* bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug ausgebildet sind (Kraftfahrzeuge, deren Nutzfläche durch ein Gelenk unterteilt ist, bei denen der angelenkte Teil jedoch kein selbständiges Fahrzeug darstellt) ... 18,00 m

...
Das ist jetzt nur mal die Einschränkung, will man den großen Airstream "Liner" anhängen (so hab ich auch die Frage im Thread verstanden).
Innerhalb der max. erlaubten Ges.-Zuglänge käme dann wohl nur ein Airstream "Clipper" mit ca. 5,2 m und der wiegt nur noch ca. 860kg - das könnte klappen.:rolleyes:
Also wir haben doch schon etwas andere Zulassungskriterien und eine andere Topographie in D, oder?
Wenn ich dann noch dran denke, wieviele Amis für den europ. Markt per Chip o.ä. auf max 180 km/h eingebremst werden, hat das doch sicher auch seinen Grund.:o
´
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Beitrag #12 von chief tin cloud*RIP* » 29.08.2012, 12:39

OK. Gesetzgebung akzeptiert.

In den Rockies gibt's durchaus Gegenden die topographisch mit den Alpen vergleichbar sind.




Wenn ich dann noch dran denke, wieviele Amis für den europ. Markt per Chip o.ä. auf max 180 km/h eingebremst werden, hat das doch sicher auch seinen Grund.:o


Hat es. So konnte man billigere Reifen für uns doofen Europäer dranmachen. :rolleyes:
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Beitrag #13 von Mini-Man » 29.08.2012, 12:50

blackmagic57 schrieb: Wir reden doch hier von Deutschland im Hier und Jetzt, und da nicht nur vom norddeutschen Flachland, oder nicht???:confused:
Ein Airstream mit 1800 kg ist etwa 8,80m lang, der Cadillac etwa 5,70m macht summa sumarum etwa 14,5 m Gesamtzuglänge und da hat die STVZO wohl was dagegen.



Nee Quatsch jetzt. Die 12m sind doch nicht verbindlich oder mit Ausnahmen? Ich fahr mit dem Buick und Wohnwagen ja auch druch die Gegend. Nur der WoWa-Aufbau ist 6,60m lang, der Buick ist meine ich so 5,70m lang. Dann bin ich schon bei 12,30m. Und jetzt kommt noch die Deichsel dazu, die bestimmt auch noch 1,5m lang ist. So komme ich auf ca. 14m.
Selbst wenn ich ein 0815 Kombi nehme, der um die 5m lang sein wird, sprengt die 12m locker.
Da gibts bestimmt noch irgendeinen Gummiparagraphen.
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Beitrag #14 von Trucks and Camper » 29.08.2012, 12:54

...darfst du überhaupt mit einem anhäger fahren...???
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Beitrag #15 von Mini-Man » 29.08.2012, 12:58

Trucks and Camper schrieb: ...darfst du überhaupt mit einem anhäger fahren...???


Ja, ich bin ein alter Sack und habe den richtigen Führerschein noch bekommen bis 7,5t und Anhänger sowieso.
Ich habe aber den Fehler gerade gefunden. Ich konnte das eben nicht glauben und habe gegooglet. Der Gesetzestext ist richtig zitiert, man muß ihn nur anders lesen. Die 12m gelten pro Fahrzeug oder pro Anhänger, die dürfen jeweils nicht länger als 12m sein. Von der Gesamtlänge des Gespanns steht da nichts.
Das maximale Gespannmaß ist 18m.
Puhhh, Schwein gehabt ....
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