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Zulassung in den NL
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Hier wird man Dir zuverlässig und rechtsverbindlich (!!!) Auskunft geben (die sprechen i.d.R. auch english, oft auch deutsch...)
Information zur Anmeldung (Zentrum für Fahrzeugtechnik und Information, das ist die zuständige technische Behörde)
Centrum voor voertuigtechniek en informatie, Abteilung Versicherungen
Skager Rak 10
Veeendam, Tel: 0031-598-699806
http://www.rdw.nl
Naja, die sind auch meist sehr hilfreich:
Königlich Niederländischer Touringclub ANWB
http://www.anwb.nl
Rechtsabteilung
Tel.: 0031 70 3147788
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Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch!
Ich bleibe wie ich bin. Schon alleine weil es Andere stört
Gaudeamus igitur!
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- BuickCentury33
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 753
- Registriert: 17.07.2009
Mh jetzt muss ich mich aber auch mal mit einklinken , ich habe einen 1993 Buick Century (2008 aus Luxemburg gekauft)der wo das Rücklicht noch über die gesammte Wagenbreite geht ...und da ist erstrecht nichts mit Umbau von irgendwelche Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern etc.... !
Der Wagen hat eine Eu-Zulassung in Luxemburg.
Aber den in Deutschland zuzulassen geht auf gar keinen Fall , dass sagte man mir im gesammten Land bei Dekra Tüv und was weiss ich nicht wo ich noch Wochenlang alles hin und her telefoniert habe egal wo egal in welchem Bundesland !
Ende vom Lied ist ich habe mir das gleiche Auto nochmal MIT Deutscher Zulassung seit 1989 gekauft und fahre nun das , der andere ist nun ein Teilespender !
Und ich habe , um es nochmals zu erwähnen wirklich überall versucht weil ich es auch so dachte und verstanden habe mit dem ''kein Problem'' wenn der schonmal innerhalb der Eu zugelassen war , aber das machte KEINER.
Wenn du da einen gefunden haben solltest , sei doch bitte so nett und lass es mich wissen , weil dann können wir zusammen zum zulassen fahren :)
Der Wagen hat eine Eu-Zulassung in Luxemburg.
Aber den in Deutschland zuzulassen geht auf gar keinen Fall , dass sagte man mir im gesammten Land bei Dekra Tüv und was weiss ich nicht wo ich noch Wochenlang alles hin und her telefoniert habe egal wo egal in welchem Bundesland !
Ende vom Lied ist ich habe mir das gleiche Auto nochmal MIT Deutscher Zulassung seit 1989 gekauft und fahre nun das , der andere ist nun ein Teilespender !
Und ich habe , um es nochmals zu erwähnen wirklich überall versucht weil ich es auch so dachte und verstanden habe mit dem ''kein Problem'' wenn der schonmal innerhalb der Eu zugelassen war , aber das machte KEINER.
Wenn du da einen gefunden haben solltest , sei doch bitte so nett und lass es mich wissen , weil dann können wir zusammen zum zulassen fahren :)
Damit hab ich überhaupt kein Problem. Zugegeben, es ist unser Hausprüfer den ich seit Jahren kenne und der extra diesbezüglich mit seinem Bereichsleiter der DEKRA Oranienburg Rücksprache gehalten hat. Die Lösung mit der EU Zulassung wurde mir von ihm zugetragen. Nicht etwa das ich ihn gefragt habe. Sie haben sich schlau gemacht und meinten es wäre die einzigste Möglichkeit. Von daher möchte ich gerne versuchen was überhaupt einen Hauch einer Chance hat.
- BuickCentury33
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 753
- Registriert: 17.07.2009
Achso , das wäre jetzt eine Ausnahme für dich , die er aber nur einleiten kann wenn die EU Zulassung gegeben wäre , verstehe ich das richtig ?
Wenn das der Fall ist dann halte ich mich da mal bedeckt...
V8-Lover kann da glaube ich auch paar Dinge zu schreiben (oder du schreibst ihn mal an wenn du Fragen hast, da nicht das du das wirklich alles umsonst machst...) da er seinen Caprice aus der NL mit NL-Papieren und Zulassung AUCH umrüsten musste ...
Wenn das der Fall ist dann halte ich mich da mal bedeckt...
V8-Lover kann da glaube ich auch paar Dinge zu schreiben (oder du schreibst ihn mal an wenn du Fragen hast, da nicht das du das wirklich alles umsonst machst...) da er seinen Caprice aus der NL mit NL-Papieren und Zulassung AUCH umrüsten musste ...
Also mal ehrlich... wenn das so einfach möglich wäre wäre das in allen Foren mit Autobezug bekannt, jeder wüsste es und es wäre ein Standardprozess beim Fahrzeug Import und es gäbe Agenturen die sich um die NL-Zulassung kümmern... Und es würden alle US-Fahrzeuge mit roten Blikern in Deutschland rumfahren! ich hatte das alles mal durchgemacht als ich noch in UK gelebt habe...
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Ob das nun eine Ausnahme für mich ist kann ich nicht sagen. Wie gesagt, laut seiner Aussage eine Grauzone. Und wer betritt schon gerne eine Grauzone wenn er nicht unbedingt muss. Laut seiner Aussage ist es halt so, das wenn eine Umrüstung problemlos möglich ist ( EU- Rücklichter, Umbau der Blinker in die Rückfahrleuchten etc. ) greift es nicht und muss dann umgebaut werden. Wenn der Umbau einen erheblichen Aufwand bedeutet geht das über die EU Zulassung. Ähnlich den als Umzugsgut deklarierten Fahrzeugen. Ich muss mich halt auf deren Aussage verlassen. Und ich gehe davon aus das er mich nicht in die Spur schickt eine EU Zulassung für das Fahrzeug zu organisieren um mir hinterher zu sagen "kannste knicken".
Ich kann ja die Skepsis Vieler verstehen. Ich habe auch nicht gesagt das es definitiv funktioniert. Ich beschäftige mich nun schon ein halbes Jahr damit. Keiner will sich ja den Schuh anziehen. Unsere Straßenverkehrsbehörde sagt: Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilen wir gerne wenn sie ein Schreiben eines Prüfers beifügen aus dem hervorgeht das eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Also schiebt die Straßenverkehrsbehörde den schwarzen Peter zum Prüfer. Der Prüfer sagt wiederrum: Er kann so ein Schreiben nicht ausstellen weil es offiziell nicht erlaubt ist. Es sei denn: siehe oben.
Ich kann ja die Skepsis Vieler verstehen. Ich habe auch nicht gesagt das es definitiv funktioniert. Ich beschäftige mich nun schon ein halbes Jahr damit. Keiner will sich ja den Schuh anziehen. Unsere Straßenverkehrsbehörde sagt: Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilen wir gerne wenn sie ein Schreiben eines Prüfers beifügen aus dem hervorgeht das eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Also schiebt die Straßenverkehrsbehörde den schwarzen Peter zum Prüfer. Der Prüfer sagt wiederrum: Er kann so ein Schreiben nicht ausstellen weil es offiziell nicht erlaubt ist. Es sei denn: siehe oben.
- BuickCentury33
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 753
- Registriert: 17.07.2009
Pinback schrieb: Ich muss mich halt auf deren Aussage verlassen.
Und das ist der ''Haken'' an der Sache , wie Stereo schon geschrieben hat wenn das alles so einfach wäre , wieso rüsten denn dann alle Leute ihre Autos gezwungener Weise um ?!
Ich will dir hier nichts madig machen , ich denke nur bevor du da einen riesen Aufwand und Geld reinsteckt dein Auto in Timbuktu zuzulassen und am Ende gehts halt trotzdem nicht , denk nochmal genau drüber nach !
Andere Amifahrer forschen auch genauestens nach ! Weil KEINER will umrüsten und daher guckt IMMER JEDER nach einem Schlupfloch !
Aber der normale US Car Fahrer sag ich mal ,der sich seine Plakette nicht selber kleben kann und seinen Brief und Schein nicht selber drucken kann MUSS Umrüsten !
Es soll nun auch keine Grundsatzdiskussion werden und geht am eigentlich Threadtitel vorbei. Letztlich ist es meine Sache. Wenn es klappt klappt es, wenn nicht dann nicht. Fertig. Wenn alles immer so streng nach Normen abläuft und es keine Schlupflöcher gibt frage ich mich aber z.b. auch wie Sebis Olds die letzten 20 Jahre TÜV bekommen hat. Mit gelben Standlicht und roten Blinkern die eben NICHT in den Papieren stehen. Aber das ist nun wieder ein anderes Thema.
Also, ich habe mir jetzt mal die Webseite von der RWD mal durchgelesen.
Wie schon gesagt vom Verkäufer, rote Blinker sind erlaubt. Hier im PDF auf Seite 43 (20 Installatie van verlichtings- en lichtsignaalinrichtingen) steht bei Uitzonderingen (Ausnahmen) Punkt 2, dass bei Serienmässige Fahrzeugen wo rote Blinker dran sind, diese zugelassen werden.
So wie ich das durchgelesen habe, gilt diese Regel für EZ von 01-10-1998 bis 09-07-2008.
Was die Prüfung angeht, steht auch auf der Webseite (wenn das Auto kein EG-Typgenehmigung hat): EZ vor 01.01.1998, einfache APK, machbar in alle APK-Stationen. EZ nach 01.01.1998 geht es nur in Lelystad, und mit eine individuelle Prüfung (IGK).
Danach gibt es den individuellen Genehmigungs-zertifikat:
Individueel goedkeuringscertificaat IGC
Na de individuele goedkeuring kunt u een Nederlands kentekenbewijs krijgen.
Nach der individuelle Prüfung können Sie ein Holländisches Kennzeichen haben.
Mogelijk wilt u het voertuig niet in Nederland registreren, maar in een andere EU-lidstaat. In dat geval kunt u een individueel goedkeuringscertificaat (IGC) krijgen.
Möglicherweise wollen Sie das Fahrzeug nicht in die Niederlände zulassen, sondern in ein andere EU-Staat. In dem Fall bekommen Sie den individuelle Genehmigungszertifikat.
Uit dit IGC blijkt aan welke richtlijnen het voertuig voldoet en op welke wijze het voertuig is getoetst.
Aus diesem ist ersichtlich nach welcher Kriterien und Richtlinien das Fahrzeug bestanden hat und geprüft worden ist.
De betreffende EU-lidstaat kan nog aanvullende beoordelingen eisen, afhankelijk van de nationale eisen van die lidstaat.
Der betreffende EU-Staat kann noch zusätzliche Beurteilungen fordern, abhängig von den nationalen Forderungen und Richtlinien der jeweiligen Staat.
Nächste Frage wäre denn aber: auf wessen Name das Fahrzeug zugelassen werden sollte. Weil der Person muss sich nicht nur legitimieren mit Reisepass oder holländischer Führerschein, auch ein GBA (Auszug aus dem Gemeinderegister) muss vorliegen. Sprich, ein Wohnsitz in Holland ist zwingend! Die Papieren kriegt man nämlich auch nicht gleich ausgehändigt, die werden zugeschickt...
Diese Informationen sind von der Webseite der RWD. Das es sicher auch andere Möglichkeiten gibt, oder Bekannten von Bekannten, usw., ist mir schon klar. Ich wohne zu lange in der Schweiz um auf der höhe zu sein von alle NL-Regeln.
Ist also nur eine Übersetzungsdienst (ohne Google Translate:D)....
Zusatz:
Da die Diskution noch weiter gegangen ist, während ich gelesen und geschrieben habe, habe ich das angebliche 'Schupfloch' mal gestopft und unterstrichen. In Klartext: eine Zulassung in Holland heisst nicht zwangläufig dass der TÜV nichts mehr meckern kann...
Wie schon gesagt vom Verkäufer, rote Blinker sind erlaubt. Hier im PDF auf Seite 43 (20 Installatie van verlichtings- en lichtsignaalinrichtingen) steht bei Uitzonderingen (Ausnahmen) Punkt 2, dass bei Serienmässige Fahrzeugen wo rote Blinker dran sind, diese zugelassen werden.
So wie ich das durchgelesen habe, gilt diese Regel für EZ von 01-10-1998 bis 09-07-2008.
Was die Prüfung angeht, steht auch auf der Webseite (wenn das Auto kein EG-Typgenehmigung hat): EZ vor 01.01.1998, einfache APK, machbar in alle APK-Stationen. EZ nach 01.01.1998 geht es nur in Lelystad, und mit eine individuelle Prüfung (IGK).
Danach gibt es den individuellen Genehmigungs-zertifikat:
Individueel goedkeuringscertificaat IGC
Na de individuele goedkeuring kunt u een Nederlands kentekenbewijs krijgen.
Nach der individuelle Prüfung können Sie ein Holländisches Kennzeichen haben.
Mogelijk wilt u het voertuig niet in Nederland registreren, maar in een andere EU-lidstaat. In dat geval kunt u een individueel goedkeuringscertificaat (IGC) krijgen.
Möglicherweise wollen Sie das Fahrzeug nicht in die Niederlände zulassen, sondern in ein andere EU-Staat. In dem Fall bekommen Sie den individuelle Genehmigungszertifikat.
Uit dit IGC blijkt aan welke richtlijnen het voertuig voldoet en op welke wijze het voertuig is getoetst.
Aus diesem ist ersichtlich nach welcher Kriterien und Richtlinien das Fahrzeug bestanden hat und geprüft worden ist.
De betreffende EU-lidstaat kan nog aanvullende beoordelingen eisen, afhankelijk van de nationale eisen van die lidstaat.
Der betreffende EU-Staat kann noch zusätzliche Beurteilungen fordern, abhängig von den nationalen Forderungen und Richtlinien der jeweiligen Staat.
Nächste Frage wäre denn aber: auf wessen Name das Fahrzeug zugelassen werden sollte. Weil der Person muss sich nicht nur legitimieren mit Reisepass oder holländischer Führerschein, auch ein GBA (Auszug aus dem Gemeinderegister) muss vorliegen. Sprich, ein Wohnsitz in Holland ist zwingend! Die Papieren kriegt man nämlich auch nicht gleich ausgehändigt, die werden zugeschickt...
Diese Informationen sind von der Webseite der RWD. Das es sicher auch andere Möglichkeiten gibt, oder Bekannten von Bekannten, usw., ist mir schon klar. Ich wohne zu lange in der Schweiz um auf der höhe zu sein von alle NL-Regeln.
Ist also nur eine Übersetzungsdienst (ohne Google Translate:D)....
Zusatz:
Da die Diskution noch weiter gegangen ist, während ich gelesen und geschrieben habe, habe ich das angebliche 'Schupfloch' mal gestopft und unterstrichen. In Klartext: eine Zulassung in Holland heisst nicht zwangläufig dass der TÜV nichts mehr meckern kann...
Ich will nicht sagen, dass ich viel Kaffee trinke, aber kolumbianische Bauern haben ein Foto von mir im Portemonnaie.
Pinback schrieb: Aber ja, ich möchte das / die Autos kurz in den NL zulassen damit sie eine EU Zulassung haben.
Über die massive Wegenbelasting hier in NL bist du dir bewusst? Von der Märchensteuer auf jeglichen Erstimport mal abgesehen? Das Kennzeichen nach ein paar Wochen wieder abmelden ist mit einer Strafgebühr verbunden, geht erst nach einigen Monaten (Quartal? Halbes Jahr? Müsste nachschaun...) wieder zum Normaltarif.
Jupp. Ist mir bekannt. Wenn ich die Kosten in D für Lichttechnisches Gutachten, Abgasgutachten etc. gegenrechne summiert sich das auch und ich muss trotzem noch umrüsten. Das ganze ist eine Prinzipsache und was es kostet, das kostet es nunmal. Eigentlich hätte ich mit weniger Unverständnis gerechnet. :(
Na wenn Geld eher ein zweitrangiger Faktor ist, sollte das doch durchaus machbar sein. Das Hauptproblem sehe ich hier eher bei der GBA-Eintragung bzw. da jemanden zu finden, der die ganze Prozedur über den eigenen Namen laufen lässt. Falls das gegeben ist, wäre der Ablauf tatsächlich folgender:
Export aus Originalland > Registrierung für Import in NL > BPM bezahlen > APK-Abnahme > Kennzeichen registrieren > (oben bereits angesprochene evtl. recht teure Aktion des) Kennzeichen abmelden ('schorsen') > Vorbereitung für EU-Export
Ziemlicher Akt...
Export aus Originalland > Registrierung für Import in NL > BPM bezahlen > APK-Abnahme > Kennzeichen registrieren > (oben bereits angesprochene evtl. recht teure Aktion des) Kennzeichen abmelden ('schorsen') > Vorbereitung für EU-Export
Ziemlicher Akt...
stero111 schrieb: Na dann drücke ich Dir mal die Daumen...
Ich drück mit. Allerdings wird das lediglich Krämpfe in den Unterarmen geben.
Bevor ich mit nem Riesenaufwand so ein Grauzonending versuche (bei dem ich zu 99% sicher bin das es nicht funktioniert), nachher das Risiko habe trotzdem von der Strasse geholt zu werden, bau ich doch lieber brav fürn tüv gelbe Blinker dran und schraub danach wieder zurück.
Life should not be a journey to the grave with the intention of arriving safely in a well preserved body but rather sliding in, shotglass in one hand, cell phone in the other, body thoughly used up and totally worn out screaming WooooooHoooooo WHAT A RIDE!!!!!!!!!!
"In any conflict between Physics and Style, Physics always wins"
Pinback schrieb: Eigentlich hätte ich mit weniger Unverständnis gerechnet. :(
Von mir ist es kein Unverständnis. Ich würde mich sogar für Dich freuen wenn es so klappt wie Du Dir das vorstellst.
Aber was wäre Dir lieber: volle Zustimmung und nachher der Erkenntnis dass es doch nicht geht (mit eventuelle Schuldzuweisungen ans Forum weil wir nicht gewarnt haben),
oder Skepsis und Argumenten aus der im Forum anwesende beträchtliche Erfahrung mit Behörden, und anschliessend Freude weil es doch geklappt hat.
Bei dieser Konstellation kostet im schlimmsten Fall unser 'Pessimismus' Dir weniger Geld und Mühe.
Bin momentan (auch) in einen Behördenkampf, aber in der Schweiz. Mache es wie ich: Nimm der Gegenwehr als käme es vom zuständigen Amt, und lege Dir Gegenargumente zu. Die müssen zum Teil überzeugt werden, weil alles andere für die einen Mehraufwand bedeutet.
Wenn es Dir helfen würde: Falls es Übersetzungen braucht von holländische Webseiten, statt Google Translate, ich bin Holländer (wenn auch in Exil:D).
Ich will nicht sagen, dass ich viel Kaffee trinke, aber kolumbianische Bauern haben ein Foto von mir im Portemonnaie.
- blackmagic57
- Administrator
- Beiträge: 14528
- Registriert: 12.11.2016
Hehe - es gibt den Highlander, da kann´s nur einen geben und wir haben den Mehrländer, der is auch einmalig - ein deutsch sprechender Holländer im schweizer Exil!
Dat hat ja auch was...:D
Dat hat ja auch was...:D
´
Cadillac, what else? zu meinem ´57 Cadillac Resto-Thread
Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.
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