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Chevy Blazer K1500 Silverado

Wie der Name schon sagt
Lars1968
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Chevy Blazer K1500 Silverado

Beitrag #1 von Lars1968 » 12.10.2017, 09:40

Hallo zusammen,
vielleicht gibt es ja hier Leute die das gleiche Problem haben/hatten....
Ich fahren einen 1991iger Chevy Blazer K1500 Silverado... Ist ein GMC...
Als PKW könnte ich ihn nicht anmelden weil er keine PKW AU hatte... Ist immer als LKW gelaufen. 
Ich hatte eine Rückbank drin und auch 5 Sitze eingetragen. Dies musste ich im letzten Jahr ändern (wie einige andere auch die so ein Teil fahren denke ich) weil der Zoll gesagt hat das ein LKW mit 5 Sitzen kein LKW ist und somit als PKW versteuert wird. Auch wenn die Rückbank nicht verbaut ist. Es zählt das was in den Papieren steht. Also habe ich aus den 5 Sitzen in den Papieren 2 Sitze machen lassen.
Soviel zur Ausgangslage...
Jetzt meine Fragen...
Ein H-Kennzeichen bekomme ich erst wenn der Dicke 30 Jahre hat oder ?!
Wenn ich dann ein H-Kennzeichen habe, kann ich dann wieder auf 5 Sitze umschreiben lassen und die Rückbank wieder einbauen ?
Gruß
Lars
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Mini-Man
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Beitrag #2 von Mini-Man » 12.10.2017, 11:39

Geht einfacher, auch jetzt sofort. Lass technisch einen Pickup draus machen und er wird wieder nach Gewicht besteuert. Kannst auch wieder alle Sitze einbauen, Sitzplätze sind egal.
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Lars1968
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Beitrag #3 von Lars1968 » 12.10.2017, 11:58

kannst du mir erklären wie das geht ? Einen Pickup draus machen ... beim TÜV ?
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Larsi
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Beitrag #4 von Larsi » 12.10.2017, 12:10

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Er: "Der Sack hat mich rechts überholt." :drohen:
Ich: "Das war die Strassenkehrmaschine." :lol:
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Beitrag #5 von Lars1968 » 12.10.2017, 12:34

ja, da steht immer was von PKW auf LKW/Pick-Up... 
Ich hab ja schon LKW, weil ich keine PKW-Zulassung bekommen habe weil ich keine PKW-AU eingetragen habe. Selbst wenn ich wollte könnte ich ihn nicht als PKW fahren... nur mit Sonderabgasgutachten was wohl mehrere tausend Euro kosten soll sagt die DEKRA...
Die Frage ist ja nur ab wenn geht hier bei mir das H.Kennzeichen und kann ich die Rückbank wieder eintragen lassen, also 5 Sitze, mit dem H-Kennzeichen obwohl es ein LKW ist ?
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Mini-Man
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Beitrag #6 von Mini-Man » 12.10.2017, 14:48

Lars1968 hat geschrieben:ja, da steht immer was von PKW auf LKW/Pick-Up... 
Ich hab ja schon LKW, weil ich keine PKW-Zulassung bekommen habe weil ich keine PKW-AU eingetragen habe. Selbst wenn ich wollte könnte ich ihn nicht als PKW fahren... nur mit Sonderabgasgutachten was wohl mehrere tausend Euro kosten soll sagt die DEKRA...
Die Frage ist ja nur ab wenn geht hier bei mir das H.Kennzeichen und kann ich die Rückbank wieder eintragen lassen, also 5 Sitze, mit dem H-Kennzeichen obwohl es ein LKW ist ?

Klar geht das mit H Kennzeichen. H heißt 192€ Steuern, völlig egal, wieviel Sitze oder welche Abgasnorm. Aber bis zum H hast du ja noch 4 Jahre.
Schau mal hier, ab Seite 8: http://neu.us-car-forum.net/viewtopic.php?f=22&t=14091&hilit=ford+f350&start=105
Pass auf, ich fass es kurz zusammen. Das geht jetzt und sofort mit deinem Pickup auch. Du kannst die Sitzbank heute einbauen, morgen zum TÜV fahren, die Sitze eintragen lassen, Pickup eintragen lassen, und fährst damit einmal zur Zulassungsstelle und fertig. Mehr nicht, ab dem Tag zahlst du bloß noch 210€ Steuern.
2005 wurde das Gesetz so aufgeweicht, das die mehr oder weniger willkürlich die LKWs offenen Kästen, wie deinen trotzdem nach PKW besteuern können. In diesem Gesetz sind genau die Fahrzeugklassen aufgeführt, die das betrifft. 2011 wurde aber eine neue Fahrzeuggattung per Gesetzt definiert, eben genau die Pickups. Und weil diese Fahrzeuggattung nicht im 2005er Gesetz aufgeführt ist, müssen sie diese Fahrzeuggattung nach Gewicht besteuern. Völlig unabhängig von irgendwelcher Sitzanzahl etc.
Ein Sachverständiger muss nur feststellen das dein Auto den Kriterien der PickUp Klasse entspricht. Ist kein Problem bei deinem Fahrzeug. Das kostet dich ca. 100€. Lies dir mein Thread dazu durch, ich habs gerade durch, ist total easy und der Zoll kann dich mal.
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Beitrag #7 von Hightower » 12.10.2017, 22:21

Mini-Man das geht eben nicht, weil der K1500 ein Blazer ist und keine Trennung zwischen Ladefläche und Fahrkabine hat.
Blazer ist kein PickUp, sondern ein SUV im neudeutschen... der Blazer K5 wurde mit der letzten Modellpflege zum K1500 Blazer.

Bis zum H- als LKW mit 2 Sitzplätzen laufen lassen und dann wieder in den Orginalzustand zurückrüsten und auf PKW umschlüsseln lassen bei der H-Abnahme.
Übrigens ein Abgasgutachten kostet keine mehrere tausend Euro, frag mal beim TÜV Nord an, die haben eine gute Datenbank für Fahrzeugdaten und Abgasgutachten, da bekommt man fast alles für Amis zu den normalen TÜV Gebühren. Ob sich das aber für einen Euro 1 Benziner lohnt für 4 Jahre bis zum H ist eine andere Rechnung.
Grüßle
Andy

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Beitrag #8 von Mini-Man » 12.10.2017, 22:27

Blazer hab ich über lesen. Dann nehm ich alles zurück. Sorry
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Beitrag #9 von Lars1968 » 13.10.2017, 08:46

Das mit dem TÜV Nord ist ein guter Tip.. hier in NRW sagte der TÜVer es kostet zwischen 5000-6000 Euro :confused: :eek:... das Umschlüsseln auf PKW...
Wenn er als PKW läuft muss ich ja nicht bis 30 Jahre warten oder ?! ... geht das nicht schon ab 25 Jahre ?
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Huppi
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Beitrag #10 von Huppi » 13.10.2017, 09:36

...nö, H geht erst ab 30 Jahren...
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Markus_E
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Beitrag #11 von Markus_E » 18.10.2017, 20:02

ich versteh das Problem nicht. Melde ihn so an, wie die das wollen. Wenn die ihn dann als PKW Versteuern ist es doch wurst. Weil bei Euro 2 sind das ja nicht mal 200€ unterschied.
Der Versicherung ist es ja eh wurst was da drin steht, weil die sich entweder an die Schlüsselnummern hält oder wenns keine gibt, sich ein passendes Fahrzeug raus sucht.
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