Mal an die Immerzuimporteuere unter euch:
Wenn ich ein gebrauchtes Teil aus den Staaten kommen lasse,was will dann der Zoll und was will der Steuereintreiber. Muss ich auch für Versandkosten innerhalb der Staaten und für den Versand nach D auch meine Prozente abliefern ? Oder wird nur der reine Warenwert versteuert und verzollt ?
Bisher hatte ich ja nur Neuteile direkt vom Dealer geordert und da war der Fall klar. Aber nun habe ich ein gebrauchtes Teil über zig Ecken geordert....
Ein Herzliches Willkommen im US-Car Forum - schön, dich in unserer Mitte zu wissen!
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Zoll -und Steuerfarge
Zoll -und Steuerfarge
Natürlich sollen wir nicht saufen, und Alkohol ist ungesund, nur ist Nüchternheit auch keine Option.
Hab ich letzte Woche erst gehabt, eine regenerierte Antriebswelle vom Ford F250.
Versteuert wurde inkl. Versand, leider hab ich mir nicht den Steuersatz gemerkt. Das Teil hat inkl. Versand 110€ gekostet und ich mußte beim Zoll nochmal ca. 23€ zahlen.
Versteuert wurde inkl. Versand, leider hab ich mir nicht den Steuersatz gemerkt. Das Teil hat inkl. Versand 110€ gekostet und ich mußte beim Zoll nochmal ca. 23€ zahlen.
Vom Ossi lernen, heisst überleben lernen !
Verzollt wird Rechnungsbetrag incl. Fracht nach Deutschland, Mwst dann auf Teile Fracht und Zoll
Wenn die Inlandsfracht in USA nicht mit auf der Rechnung steht, kriegt der Zoll auch nix davon mit.
Wenn die Inlandsfracht in USA nicht mit auf der Rechnung steht, kriegt der Zoll auch nix davon mit.
Zoll erst ab 150€ (dann so ~5% bei pkw Teilen)
EUST (Einfuhrumsatzsteuer) = MWST = 19% ab ~20€ (auf Warenwert + Zoll, siehe unten)
Versteuert wird der Warenwert plus Versandkosten abzüglich der tatsächlichen Versandkosten (Versandkostenaufkleber auf dem Paket)
Hier muß mittlerweile für alles eine glaubhafte Rechnung (PAYpal auszug, ebayausdruck etc. geliefert werden, da 90% der Sendungen falsch deklariert sind)
es gibt helden die geben hohe Versandkosten an um den Verzollungsbetrag niedrig halten
wenn der Preis sehr vom üblichen abweicht darf sogar geschätzt werden.
EUST (Einfuhrumsatzsteuer) = MWST = 19% ab ~20€ (auf Warenwert + Zoll, siehe unten)
Versteuert wird der Warenwert plus Versandkosten abzüglich der tatsächlichen Versandkosten (Versandkostenaufkleber auf dem Paket)
Hier muß mittlerweile für alles eine glaubhafte Rechnung (PAYpal auszug, ebayausdruck etc. geliefert werden, da 90% der Sendungen falsch deklariert sind)
es gibt helden die geben hohe Versandkosten an um den Verzollungsbetrag niedrig halten
wenn der Preis sehr vom üblichen abweicht darf sogar geschätzt werden.
Hallo,
jetzt schreib` ich es mal ganz klugscheisserisch:
Der Verzollung wird (lt Zollkodex der EU) der sogenannte Zollwert (wer hätte das gedacht) zu Grunde gelegt.
Dieser definiert sich wie folgt:
Zollwert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis.
Dieser Wert kann nur berichtigt werden, wenn die im Zollkodex vorgesehenen Ausnahmen vorliegen. Das sind insbesondere Frachtkosten/Versicherung bis zur EU-Grenze. Es können dabei aber auch andere Einflüsse (soll ich mal ein ausführliches Pamphlet schreiben, dass an gesonderter Stelle hier im Forum zugänglich gemacht wird?) hinzukommen.
Hinzu kommt dann die MWSt, die selbstverständlich auch auf den fälligen Zollbetrag erhoben wird. Diese MWSt wird auch auf den Anteil der Versand/Versicherungskosten erhoben, die innerhalb der EU anfallen. Dabei ist zu bedenken, dass oft der Streckenanteil - insbesondere bei Postpaketen - nicht genau festgelegt werden kann. Daher wird der Zoll in solchen Fällen auf den Gesamtbetrag der Fracht-/Versicherungskosten erhoben.
Soviel dazu in Kürze - auf Wunsch gerne sehr ausführliche Informationen /Berechnungsbeispiele.
Ehemals außenhandelsverantwortliche Grüße
Peter
jetzt schreib` ich es mal ganz klugscheisserisch:
Der Verzollung wird (lt Zollkodex der EU) der sogenannte Zollwert (wer hätte das gedacht) zu Grunde gelegt.
Dieser definiert sich wie folgt:
Zollwert ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis.
Dieser Wert kann nur berichtigt werden, wenn die im Zollkodex vorgesehenen Ausnahmen vorliegen. Das sind insbesondere Frachtkosten/Versicherung bis zur EU-Grenze. Es können dabei aber auch andere Einflüsse (soll ich mal ein ausführliches Pamphlet schreiben, dass an gesonderter Stelle hier im Forum zugänglich gemacht wird?) hinzukommen.
Hinzu kommt dann die MWSt, die selbstverständlich auch auf den fälligen Zollbetrag erhoben wird. Diese MWSt wird auch auf den Anteil der Versand/Versicherungskosten erhoben, die innerhalb der EU anfallen. Dabei ist zu bedenken, dass oft der Streckenanteil - insbesondere bei Postpaketen - nicht genau festgelegt werden kann. Daher wird der Zoll in solchen Fällen auf den Gesamtbetrag der Fracht-/Versicherungskosten erhoben.
Soviel dazu in Kürze - auf Wunsch gerne sehr ausführliche Informationen /Berechnungsbeispiele.
Ehemals außenhandelsverantwortliche Grüße
Peter
In Wahrheit ist die Realität nur eine Illusion!
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