Kaltlaufregler 92 Oldsmobil

Wie der Name schon sagt
Solo
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Kaltlaufregler 92 Oldsmobil

Beitrag #1 von Solo » 04.12.2009, 19:20

Ich durchstöber ja gerade das Internet nach Möglichkeiten
meinen Olds durch den Einbau eines KLR auf Euro 2 zu bekommen.
Da ist mit dieser Text aufgefallen.
Hier der komplette Text der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO:
§ 1
Abweichend von § 47 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gelten Kraftfahrzeuge auch dann als schadstoffarm im Sinne der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186 S. 21), wenn sie vor dem
a)
vor dem 1. Oktober 1995 oder
b)
bei mehr als sechs Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes oder einer Gesamtmasse von mehr als 2.500 kg und einer Bezugsmasse von mehr als 1.250 kg vor dem 1. Oktober 1998
erstmals in den Verkehr gekommen sind und nach dem 1. Januar 1996 nachträglich mit einem Abgasreinigungssystem versehen worden sind. Dies gilt nur, wenn
1.
das Abgasreinigungssystem
a)
mit einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder
b)
im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genehmigt ist oder
c)
durch ein Teilegutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für unbedenklich erklärt und die Abnahme nach dieser Vorschrift unverzüglich durchgeführt und bestätigt worden ist,
2.
im Rahmen einer Abgasprüfung nach Anhang I Nr. 5.3.1 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 (ABl. EG Nr. L 186) nachgewiesen worden ist, daß die mit dem eingebauten Abgasreinigungssystem ermittelten Abgaswerte, multipliziert mit dem entsprechenden Verschlechterungsfaktor nach Nummer 5.3.5.2 des Anhangs I, die in Nummer 7.1.1 genannten Grenzwerte für die Fahrzeugklasse M nicht übersteigen,
3.
die Dauerhaltbarkeit des Abgasreinigungssystems für mindestens 2 Jahre oder 80.000 km gewährleistet ist,
4.
die Nachrüstung keine nachteiligen Auswirkungen, insbesondere auf das Betriebsverhalten, die Betriebssicherheit, den Kraftstoffverbrauch und das Geräuschverhalten des Kraftfahrzeugs, hat und
5.
alle für die Nachrüstung mit dem Abgasreinigungssystem erforderlichen Teile ordnungsgemäß eingebaut sind und die einwandfreie Funktion des Abgasreinigungssystems von einer für die Durchführung der Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in Verbindung mit Anlage VIIIa Nr. 3.1.2 oder 3.2 anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt, sofern diese die Nachrüstung selbst durchgeführt hat oder durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII bestätigt worden ist.




Also mein Olds ist vor 95 in Verkehr genommen wurden und
hat mehr als 6 Sitzplätze.
Seh ich es richtig das ich mir nun doch einen KLR ohne ABE holen kann
den einbauen laß und das Finanzamt den anerkennen muß ?
Wer kenn jemand beim Finanzamt
Wie ist eure Auslegung?
Solo
chevydresden
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Beitrag #2 von chevydresden » 04.12.2009, 19:32

Konntest du das nicht gestern schon mal posten, dann hätte ich mir das ausgedruckt und heute mal einen kompetenten Menschen dazu befragen können. Den sehe ich aber nun erst am 18.12. wieder.
Grüße aus´m Osten
Dirk
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mordhorst
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Beitrag #3 von mordhorst » 04.12.2009, 19:55

MIr hat die Zulassungsstelle beim Anmelden meines Chryslers eine Umrüstung mittels KLR NICHT anerkannt weil die ABE-Nummer für das Modell (000) fehlte. Ich muss eine Herstellerbestätigung bringen und den Quatsch von Tüv und Co. abnehmen lassen ...

Just remember that the last laugh is on you ... :cool:

Solo
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Beitrag #4 von Solo » 04.12.2009, 20:32

chevydresden schrieb: Konntest du das nicht gestern schon mal posten, dann hätte ich mir das ausgedruckt und heute mal einen kompetenten Menschen dazu befragen können. Den sehe ich aber nun erst am 18.12. wieder.


Druck dir das mal aus und frag mal am 18.12 nach.
Und schon hast du was zu Weihnachten für mich ;)

Solo
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v8.lover
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Beitrag #5 von v8.lover » 05.12.2009, 00:11

bitte info dann auch an mich ('93 caprice limo, 5l zentraleinspritzer)
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wattwurm
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Beitrag #6 von wattwurm » 05.12.2009, 09:22

Laut Aussage von meinem Tüvver werden KLR's nur noch von den Zuilassungsstellen eingetragen und von der Steuer akzeptiert wenn der KLR ne ABE für das Fahrzeug hat und zwar exakt für das Fahrzeug abhängig von zu 1/2 oder 2.1 2.2 usw also die Schlüsselung im Fahrzeugschein.

Es soll sogar Fälle gegeben haben (habs so wo anders vor einiger Zeit gelesen) wo der ehemals nachträglich eingebaute KLR wieder ausgetragen bzw im Nachhinnein nicht mehr akzeptiert wurde. :cowboy:
Wer braucht ne Signatur? :p
T-ROCK

Beitrag #7 von T-ROCK » 06.12.2009, 11:52

Darüberhinaus gab es sogar Fälle wo ein Aussenmitarbeiter des FA solche Leute daheim besucht hat um zu checken ob der KLR tatsächlich drin ist oder ob sie Steuerhinterziehung anklagen dürfen....
Solo
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Beitrag #8 von Solo » 07.12.2009, 16:29

Wenn so ein Finanzheini die Motorhaube von meinem Olds nur
berührt, gibt es ein Horn :drohen:

Solo

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