Neuen Brief beantragen - Vorgehensweise?

Wie der Name schon sagt
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blackmagic57
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Neuen Brief beantragen - Vorgehensweise?

Beitrag #16 von blackmagic57 » 03.03.2011, 16:56

Sebb schrieb: So viel ich jetzt über Goggel in Erfahrung bringen konnte, ist rein rechtlich der Halter nicht gleich der Eigentümer des Fahrzeuges, es besteht lediglich eine Besitztums Vermutung. D.h. Eigentümer ist der jenige, der im Kaufvertrag steht. So das bedeutet aber auch, das dein Verkäufer einen Eigentumsnachweis erbringen muss, oder eine Vereinarung, dass er das Ding im Namen des Eigentümers verkaufen darf. Der Besitz des Fahrzeugbriefes erleichtert das ganze, ist aber grundsätzlich nicht zwingend nötig.
Kann er dir den eine Kopie des Ankaufvertrages zukommen lassen? Somit könnte er ja nachweisen, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist. ;) Ab da würd ich Mini-mans Vorschlag versuchen.


Steht doch hier im Eingangspost
...kann jetzt weder den Brief an den Start bringen,
noch mir den Verlust desselben bestätigen,
denn dummerweise ist er zwar der Verkäufer,
aber nicht der letzte offizielle Halter....

Der Verkäufer hat keinerlei Belege, die ihn als rechtmässigen Eigentümer ausweisen und will auch nicht beeiden, daß der Brief verloren ging.:(
Deshalb ja mein Einwand mit Verweis auf "gutgläubigen Erwerb"!
Wenn man das schon vorher weiß, kann man hinterher nicht mehr von gutgläubigem Erwerb reden und eine Eigentumsübertragung kann dann logischerweise nicht stattfinden.
´
Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen. :fiesgrins:


Cadillac, what else? :rolleyes: :arrow: zu meinem ´57 Cadillac Resto-Thread
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Trucks and Camper
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Beitrag #17 von Trucks and Camper » 03.03.2011, 22:39

so wie ich das sehe... weiß wieder jederwas..... also....
...geh zum verkehrsamt und frage..... schilder dem die sachlage und sei erstaunt was dann passiert, egal was der dir sagt es wird dich überraschen...
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ndo62 *RIP*
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Beitrag #18 von ndo62 *RIP* » 05.03.2011, 12:33

blackmagic57 schrieb: @ndo62
Völlig falsch scheine ich nicht zu liegen, wenn du dir das mal aufmerksam durchliest.:rolleyes:
Am wichtigsten erscheint mir dieser Satz:
Und in §932 (Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten) Abs. 2 steht:
Und damit is auch Essig von wegen zerlegen und in Teilen verhökern.

Mein "völlig falsch" bezieht sich auf die Sache mit dem Brief. Lies einfach, was auf jeder Zulassungsbescheinigung draufsteht und nicht, was irgendeine Hohlebirne im Internet verbreitet. Im Zweifelsfall frage deinen Arzt oder Apotheker, bzw. in diesem Fall einen Rechtsanwalt deiner Wahl.
Und wenn der Wagen erstmal zerlegt und weg ist, kann ja der Anspruchsteller versuchen, von dir etwas zu fordern. Wetten das wird nichts?
Ach ja, und der Trick mit dem Verkauf ins Ausland klappt noch viel besser, das sind einfach Erfahrungswerte, die ich hier nicht weiter breittrete.
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