Reparaturen in den USA - Zoll

Wie der Name schon sagt
6262
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Reparaturen in den USA - Zoll

Beitrag #1 von 6262 » 19.08.2013, 12:53

Es gibt ja in den USA eine ganze Menge Spezialisten für die Reparatur bestimmter Komponenten im Auto...
Radio, Cruise Control, Brake Booster, Klima, Vergaser und so weiter und so fort.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle: Wie ist das mit den Zollbestimmungen, in Deutschland und den USA.
Wie mache ich dem deutschen Zoll klar, dass ich das selbst verschickt habe, wenn ich das Teil abhole?
Wie kann man vermeiden, dass der Empfänger, also die Werkstatt, Einfuhrzoll auf das zu reparierende/aufzuarbeitende Teil bezahlen muss?
Danke schonmal!
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stero111
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Beitrag #2 von stero111 » 19.08.2013, 13:00

Unter www.zoll.de auskuenfte gibts ansprechpartner fuer sowas...nach meinen erfahrungen sogar kompetent. Ich hab da schon oefters angerufen.
Soweit ich weiss musst du das teil bei der ausfuhr, also beim verschicken deklarieren...wie das technisch geht weiss ich aber nicht
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch!
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Allmentux
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Beitrag #3 von Allmentux » 19.08.2013, 18:31

6262 schrieb: Es gibt ja in den USA eine ganze Menge Spezialisten für die Reparatur bestimmter Komponenten im Auto...
Radio, Cruise Control, Brake Booster, Klima, Vergaser und so weiter und so fort.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle: Wie ist das mit den Zollbestimmungen, in Deutschland und den USA.
Wie mache ich dem deutschen Zoll klar, dass ich das selbst verschickt habe, wenn ich das Teil abhole?
Wie kann man vermeiden, dass der Empfänger, also die Werkstatt, Einfuhrzoll auf das zu reparierende/aufzuarbeitende Teil bezahlen muss?
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Das geht nicht. Was du importierst musst du auch verzollen und versteuern.
Ist ja eine ganz normale Einfuhr. Da macht es keinen Unterschied wer es abschickt und vorher besessen hat.
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v8.lover
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Beitrag #4 von v8.lover » 19.08.2013, 18:41

Allmentux schrieb: Das geht nicht. Was du importierst musst du auch verzollen und versteuern.
Ist ja eine ganz normale Einfuhr. Da macht es keinen Unterschied wer es abschickt und vorher besessen hat.

Naja - genau das ja eigentlich nicht. Er hat es ja vorher in die USA geschickt. Ist ja das gleiche Teil - nur repariert. D.h. es wurde eine Dienstleistung in USA entgegengenommen. Kann sein, dass die versteuert werden kann, k.A. - aber wie bereits erwähnt - am besten ist man beraten, wenn man direkt beim Zoll nachfragt.
Ist das nicht ETWA das gleiche, wie bei Aus- und Einreisen, z.B. mit 'ner teuren Uhr?! Dazu gibts hier 'n Artikel:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html
...siehe "wertvolle Gegenstände"...
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stero111
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Beitrag #5 von stero111 » 19.08.2013, 19:51

Zu dem thema war mal ein langer artikel im oldtimer magazin am beispiel einer reparatur in der schweiz und in polen.
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blackmagic57
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Beitrag #6 von blackmagic57 » 19.08.2013, 20:49

Kurze Erläuterung von www.zollspezialist.de:
Was sind eigentlich Zollverfahren? Welche gibt es und welches kommt für mich in Frage?

Warenbewegungen können sehr unterschiedliche Hintergründe haben. Es gibt Kaufgeschäfte, Reparaturfälle, vorübergehende Leihgaben und viele weitere Anlässe für Ein- oder Ausfuhren. Darauf nimmt das Zollrecht durch die unterschiedlichen Zollverfahren Rücksicht.
Durch die Anmeldung zur Überführung der Waren in ein Zollverfahren erhalten die Sendungen eine "zollrechtliche Bestimmung" und werden entsprechend abgefertigt.
Teilweise schreibt das Zollrecht umfangreiche Bedingungen, Überwachungsmaßnahmen, Nachweispflichten und/oder die Hinterlegung einer Sicherheit vor. Dies sollte jeder Beteiligte für den jeweils aktuellen Einzelfall bedenken, bevor er sich für ein Zollverfahren entscheidet. Nicht immer ist ein Zollverfahren, mit dem man zwar Abgaben sparen kann, das aber aufwendige Überwachungsmaßnahmen vorschreibt, am Ende günstiger als die Überführung in das Verfahren des zollrechtlich freien Verkehrs und die damit verbundene Erhebung der Einfuhrabgaben.
Einige Zollverfahren werden hier nun stichwortartig beschrieben.


Das Zollverfahren "passive Veredelung"

Dieses Verfahren kann bewilligt werden, wenn Waren vorübergehend ausgeführt werden, um im Ausland be- oder verarbeitet zu werden. Danach werden die daraus entstandenen Waren innerhalb der bewilligten Frist wieder eingeführt. Bei der Wiedereinfuhr erfolgt die Abgabenberechnung nach der Differenzverzollung bzw. der Mehrwertverzollung.
Achtung: Differenzverzollung bedeutet nicht, dass die Differenz des Warenwertes vor und nach der Bearbeitung gebildet wird. Die Berechnung der Abgaben bei der passiven Veredelung ist kompliziert, auf eine Darstellung wird daher hier verzichtet. Sollten Sie hierzu im Einzelfall Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Zollamt oder Hauptzollamt.


Das Zollverfahren "aktive Veredelung"

Im Rahmen dieses Verfahrens werden Waren zunächst eingeführt und nach einer Be- oder Verarbeitung innerhalb einer von der Zollverwaltung festgesetzten Frist wieder ausgeführt (Gegenstück zur passiven Veredelung). Für die eingeführten Waren werden im Regelfall keine Abgaben erhoben. Es kann aber abhängig vom Einzelfall eine Sicherheit in Höhe der in Frage kommenden Abgaben festgesetzt werden. Die fristgemäße Ausfuhr der be- oder verarbeiteten Waren wird überwacht.




Ab welchem Wert diese Zollverfahren angewendet werden sollten, entzieht sich meiner Kenntnis und ist ggf. beim Zollamt zu erfragen.
´
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Beitrag #7 von taxi-cadillac » 19.08.2013, 22:33

Also ich habe auf den Preis der Dinstleistung bzw. Die Sache Zoll bezahlt.Also 2 überholte Vergaser haben xy gekostet laut Rechnung und PAYPAL und fertig.Wenn ich einen alten defekten Vergaser rüber schicke, ist der vielleicht 50 oder 100,-€ Wert. Das macht zolltechnisch kaum was aus und taucht auch nicht in der Rechnung auf. Die Rechnung weist nur den Reparaturwert auf und der ist oft genau so teuer oder teurer als ein Gebrauchteil oder Neuteil......zu mindest was ich bis jetzt drüben hatte...Gurte,Sonnenblenden,Autouhr,Vergaser u.s.w..
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Beitrag #8 von PeF » 20.08.2013, 07:19

6262 schrieb:
Wie mache ich dem deutschen Zoll klar, dass ich das selbst verschickt habe, wenn ich das Teil abhole?


Hallo,
dafür gibt es den "Ausbesserungsschein", eine Variante der sogenannten "passiven Veredelung" (irgendwie anders heisst das sicher jetzt in ATLAS)
Im Laufe des Tages (wenn uns unsere heutige Neuwerbung nicht zu sehr aufhält) werde ich mal die ganzen neuen Formulare (bin ja jetzt schon seit mehr als zehn Jahren aus dem Geschäft) raussuchen und hier den Ablauf posten. Ansonsten kommt es halt Morgen.
Ansonsten gerne auch Hilfe per PN, aber das ist ja ein relativ allgemeininteressantes Thema.

Abfewrtigende Grüße
Peter
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Beitrag #9 von 6262 » 20.08.2013, 11:23

Super, vielen Dank schonmal!
Die deutsche Seite scheint ja durchaus machbar. Habe nach dem Stichwort "passive Veredelung" das hier gefunden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollrechtliche-Bestimmung/Zollverfahren/Passive-Veredelung/Passive-veredelung_node.html
Scheint also machbar, da muss man eben dort vorsprechen. Richtet sich vor allem an gewerbliche Sachen, aber die werden mich schon an die Hand nehmen, wenn ich mit meinem versifften Vergaser da vorspreche :D
Da steht auch, dass es sich nicht um eine normale Einfuhr handelt, wenn das Ding zurück kommt.
Die größte Hürde sehe ich aber auf amerikanischer Seite: Auch dort müssten ja Einfuhrgebühren für den Vergaser gezahlt werden, welchen Wert auch immer die dem alten Schinken beimessen.
Das wird der Grund sein, warum viele amerikanische Spezialisten keine international customers haben wollen.
Es scheint da Ausnahmen für rückkehrende amerikanische Produkte zu geben:
https://help.cbp.gov/app/answers/detail/a_id/375/~/duty-on-u.s.-made-goods-returning-to-the-u.s.
Die Sache ist die, ich will das Ding nicht auf gut Glück losschicken, um dann Probleme zu bekommen... Dann bleibt das irgendwo liegen, oder geht zurück, was bei den Frachtraten ja auch kein Spaß ist.
So, wie ich Taxi-Cadillac verstanden habe, hast Du die Sachen rübergeschickt, die Empfänger in den USA haben Zoll bezahlt, den Du dann erstattest hast, ja? Als was hast Du das Paket deklariert? US carburetor for repair/rebuild oder so was in der Art?
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PeF
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Beitrag #10 von PeF » 20.08.2013, 13:25

Hallo,
grundsätzlich sind Produkte "Made in USA" bei der Rückkehr in die USA (und damit handhaben es die USA grundsätzlich anders als die EU) zollfrei. So war es zumindest zu den Zeiten als ich dort noch tätig war.
Egal, Du hast die richtige Seite ja schon gefunden, bei Fragen kannste ja posten.
Die deutsche Seite ist weder normale Ausfuhr, noch normale Einfuhr, da musste aufpassen, dass ein evtl beauftragter paketdienst das nicht versaubeutelt!
Ob ne US-Firma das Prozedere mitmacht, hat weniger mit der Zollabwicklung zu tun, sonder eher mit deren Abneigung ausserhalb von Standardabläufen zu arbeiten.
Passiv Ausbessernde Grüße
Peter
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