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Zulassung in den NL
Zulassung in den NL
Nennt man doch Entwicklungshilfe, oder?:D
Ich will nicht sagen, dass ich viel Kaffee trinke, aber kolumbianische Bauern haben ein Foto von mir im Portemonnaie.
blackmagic57 schrieb: - ein deutsch sprechender Holländer
Mit schweizerisch-niederländischem Akzent!!! Immer wieder ein Erlebnis:D:D:D
Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch!
Ich bleibe wie ich bin. Schon alleine weil es Andere stört
Gaudeamus igitur!
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Ich grab das mal aus, da ich aktuell auch wieder das Thema Rote Blinker am Bronco des Kumpels habe.
Hey Threadersteller, was ist jetzt eigentlich aus deiner Idee geworden? :D
Hey Threadersteller, was ist jetzt eigentlich aus deiner Idee geworden? :D
- Tom Feramenti
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 158
- Registriert: 28.12.2014
Ich habe vor 2 Monaten einen dort noch angemeldeten 2003er Dodge Ram aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht.
Um ihn hier anmelden zu können musste dieser Ram hier in Deutschland
"trotz voriger Eu-Zulassung" dennoch über die §21er Abnahme und da hat der Tüver alles gecheckt was auch sonst bei "Erstzulassungen" in Deutschland geprüft wird, da hätte es nich eine einzige Ausnahme gegeben.
Danach sah er dann so aus:
gruss
Claudio
Um ihn hier anmelden zu können musste dieser Ram hier in Deutschland
"trotz voriger Eu-Zulassung" dennoch über die §21er Abnahme und da hat der Tüver alles gecheckt was auch sonst bei "Erstzulassungen" in Deutschland geprüft wird, da hätte es nich eine einzige Ausnahme gegeben.
Danach sah er dann so aus:
gruss
Claudio
Bin ein Blindfisch, sind die Blinker denn immer noch rot auf dem Foto? :confused:
An Nebelschlussleuchte und Rückfahrlampe ist ja nix auszusetzen, auch wenns bescheiden aussieht.
An Nebelschlussleuchte und Rückfahrlampe ist ja nix auszusetzen, auch wenns bescheiden aussieht.
passopp schrieb: Bin ein Blindfisch, sind die Blinker denn immer noch rot auf dem Foto? :confused:
An Nebelschlussleuchte und Rückfahrlampe ist ja nix auszusetzen, auch wenns bescheiden aussieht.
Die Blinker schon, allerdings werden die Blinkerbirnchen in die Rückfahrscheinwerfergehäuse umgezogen sein. Deshalb auch der externe Rückfahrscheinwerfer. :p
Life should not be a journey to the grave with the intention of arriving safely in a well preserved body but rather sliding in, shotglass in one hand, cell phone in the other, body thoughly used up and totally worn out screaming WooooooHoooooo WHAT A RIDE!!!!!!!!!!
"In any conflict between Physics and Style, Physics always wins"
- Tom Feramenti
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- Beiträge: 158
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Bingo
Blinker sind in den ehemaligen Rückfahrscheinwerfern ( und blinken jetzt orange) , und da es ohne Rückfahrleuchte nicht geht musste eine externe Leuchte zusätzlich angebracht werden.
Blinker sind in den ehemaligen Rückfahrscheinwerfern ( und blinken jetzt orange) , und da es ohne Rückfahrleuchte nicht geht musste eine externe Leuchte zusätzlich angebracht werden.
- BuickCentury33
- Erfahrener Benutzer
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- Registriert: 17.07.2009
BuickCentury33 schrieb: Mh jetzt muss ich mich aber auch mal mit einklinken , ich habe einen 1993 Buick Century (2008 aus Luxemburg gekauft)der wo das Rücklicht noch über die gesammte Wagenbreite geht ...und da ist erstrecht nichts mit Umbau von irgendwelche Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern etc.... !
Der Wagen hat eine Eu-Zulassung in Luxemburg.
Aber den in Deutschland zuzulassen geht auf gar keinen Fall , dass sagte man mir im gesammten Land bei Dekra Tüv und was weiss ich nicht wo ich noch Wochenlang alles hin und her telefoniert habe egal wo egal in welchem Bundesland !
Ende vom Lied ist ich habe mir das gleiche Auto nochmal MIT Deutscher Zulassung seit 1989 gekauft und fahre nun das , der andere ist nun ein Teilespender !
Und ich habe , um es nochmals zu erwähnen wirklich überall versucht weil ich es auch so dachte und verstanden habe mit dem ''kein Problem'' wenn der schonmal innerhalb der Eu zugelassen war , aber das machte KEINER.
Wenn du da einen gefunden haben solltest , sei doch bitte so nett und lass es mich wissen , weil dann können wir zusammen zum zulassen fahren :)
Hier zitiere ich mich noch einmal selber und auf der Vorseite können auch gerne Auskünfte anderer User nachgelesen werden die stimmen , vor BJ 70 liegts am Prüfer es einzutragen ( nur bei Neuabnahme ,wenn eh schon rot eingetragen ist es egal).Und alles was schon im FzgSchein eingetragen ist hat meist Bestandsschutz.
Aber es geht hier ja um Autos aus der EU die eingeführt werden und nichts mit schon eingetragenen Blinkrn aus Deutschland....
Und dazu sage ich jetzt mal , jeder weiss das es NICHT geht und umgerüstet werden MUSS !!!
Ich möchte dem Threadersteller nichts böses ,aber man sollte hier die unwissenden User nicht mit unwahrheiten die nicht stimmen verwirren !
Damit meine ich - nichts von einer angeblichen einfachen Zulassung vorgaukeln wenn es eigentlich wohl anders war ....!
- Lincolnman
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 726
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- Alter: 62
BuickCentury33 schrieb:
Aber es geht hier ja um Autos aus der EU die eingeführt werden und nichts mit schon eingetragenen Blinkrn aus Deutschland....
Und dazu sage ich jetzt mal , jeder weiss das es NICHT geht und umgerüstet werden MUSS !!!
so stimmt es, erstmal ! Eine EU-Zulassung ist im Prinzip wertlos.
Selbst schon in D zugelassene Fahrzeuge mit zig Ausnahmen, Blinker/Bremslicht, gerade bei der Beleuchtung allgemein, Kennzeichengröße etc., haben kein Bestand. Die Ausnahmen werden von den jeweiligen Zulassungsämtern erteilt. Verlässt das Fahrzeug den Zulassungsbezirk durch Verkauf etc., braucht man die Ausnahmen erneut. Keine Zulassungstelle ist verpflichtet die Angaben im KFZ-Brief zu übernehmen, sie können, müssen aber nicht. :kotz:
Gruß
73ger Lincoln Continental Mark IV
75ger Ford F250 Camper Special Explorer, 460ger C6
97ger Ford Crown Victoria LX
94ger Audi 80 B4 2,0E (Winterauto)
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Wer hat was von einer einfachen Zulassung vorgegaukelt?
- Lincolnman
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 726
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- Alter: 62
Pinback schrieb: Wer hat was von einer einfachen Zulassung vorgegaukelt?
:confused::confused::confused:
73ger Lincoln Continental Mark IV
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- Tom Feramenti
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 158
- Registriert: 28.12.2014
Pinback schrieb: Wer hat was von einer einfachen Zulassung vorgegaukelt?
Hi Pinback,
ich weis es ist verwirrend, hier haben wir jetzt mit einigen Usern so ziemlich das selbe gesagt, bloss jedesmal etwas anders augedrückt:)
Es ist mittlerweile nicht mehr möglich neu importierte Autos hier in Deutschland ausserhalb des deutschen Standarts legal zu fahren, es spielt daher keine Rolle ob dieses Auto ein Import aus den Staaten ist oder zuvor schonmal in einem EU-Land ausserhalb Deutschlands angemeldet war, denn sobald ein Auto in Deutschland erstmalig angemeldet werden soll muss es sich hier einer Vollabnahme unterziehen und da spielen vorangegangene Eintragungen keine Rolle mehr.
So, nun nochmal langsam und bitte zur Kenntniss nehmen das ich hier nur die Aussage unseres Dekra Prüfers wiedergebe und nicht etwas von mir aus behaupte oder jemanden verwirren will :rolleyes:.
Ich habe heute, am Mittwoch den 07.01.15 um 15.50 Uhr, nochmal mit unserem Prüfer gesprochen wie sich das nun verhalten würde, wenn ich z.B. ein Fahrzeug aus den Niederlanden in Verkehr bringen möchte.
SEINE Aussage:
Natürlich wird ein Vollgutachten zum Erlangen der deutschen Fahrzeugpapiere erstellt. In diesem Vollgutachten vermerkt er u.a. Besonderheiten wie eben rote Blinker etc. mit dem Vermerk das dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Dieses obligt der jeweiligen Zulassungsbehörde! Da es sich bei einem schonmal in der EU zugelassenem Fahrzeug um EU Recht handelt, ist dies auch aber grundsätzlich über den Rechtsweg einklagbar.
Auf meine Nachfrage ob er sich sicher ist, hat er bei seiner Niederlassung in Oranienburg nochmals nachgefragt wo dieses auch bestätigt wurde. Wenn jemand dies anzweifelt oder Fragen hat, teile ich gerne per PN die Tel. Nr. unseres Prüfers mit.
Ich habe heute, am Mittwoch den 07.01.15 um 15.50 Uhr, nochmal mit unserem Prüfer gesprochen wie sich das nun verhalten würde, wenn ich z.B. ein Fahrzeug aus den Niederlanden in Verkehr bringen möchte.
SEINE Aussage:
Natürlich wird ein Vollgutachten zum Erlangen der deutschen Fahrzeugpapiere erstellt. In diesem Vollgutachten vermerkt er u.a. Besonderheiten wie eben rote Blinker etc. mit dem Vermerk das dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Dieses obligt der jeweiligen Zulassungsbehörde! Da es sich bei einem schonmal in der EU zugelassenem Fahrzeug um EU Recht handelt, ist dies auch aber grundsätzlich über den Rechtsweg einklagbar.
Auf meine Nachfrage ob er sich sicher ist, hat er bei seiner Niederlassung in Oranienburg nochmals nachgefragt wo dieses auch bestätigt wurde. Wenn jemand dies anzweifelt oder Fragen hat, teile ich gerne per PN die Tel. Nr. unseres Prüfers mit.
Dein Prüfer schiebts auf die Behörde, die Behörde auf den Bund, der Bund auf die EU und die EU schiebts auf den Bürger. Ich bau mir jetzt grüne Blinker. So. :D
So isses. Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker werden nicht mehr erteilt. Aber evtl. klappt es ja doch weil die auf der Zulassungsstelle keinen Plan haben. Ändert aber nichts an der Tatsache dass es unzulässig ist und die Betriebserlaubnis erlischt. Muss jeder für sich selber entscheiden. Das ist bei anderen Autos aber auch so. Wie oft sieht man diese dämlichen Golfs mit orangenen US-Standlichtern, das ist genauso unzulässig.
Die Blinker mit orangenen Birnen ins Rückfahrlicht zu bauen ist wirklich kein großer Akt.
Die Blinker mit orangenen Birnen ins Rückfahrlicht zu bauen ist wirklich kein großer Akt.
Grüße Nils
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