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Wie war das jetzt? Sonntag + LKW + Anhänger + mehr als 3,5t
Wie war das jetzt? Sonntag + LKW + Anhänger + mehr als 3,5t
Die Feinstaubzone habe ich ordentlich verpestet heute, ungestraft.
Aber wir wurden tatsächlich angehalten. Grund dafür war der Hänger. Es war ein großer Doppelachser, sehr hoch gebaut, die Stehwände sind zwar nich hoch, aber die nahmen mir die halbe Sicht aus der Heckscheibe. Das Gespann (BMW und Hänger) sah schon ein bisschen merkwürdig aus.
Und die Bullen wollten nur meine Führerscheinklassen kontrollieren.
Witzig war auch, wir sprachen ihn an, was wäre wenn er und mit dem Pickup und Hänger uns angehalten hätte. Er hätte uns die weiterfahrt untersagt! Das Gespräch fing gerade an, er erzählte von LKW+Anhänger usw.
In diesem Moment fährt nen Mitsubishi Pickup mit nem großen Hänger vorbei. Passend zu seinen letzten Worten meinte er nur noch "so wie dieser hier" und zeigte auf den Pickup. Dann sind er und seine Bullentussi zum Auto geflitzt und dem Mitsubishi hinterher.
Selbst wenn der ne PKW Zulassung hatte, hat der ein Problem bekommen, der hatte Pflastersteine mit Berg geladen.
Aber wir wurden tatsächlich angehalten. Grund dafür war der Hänger. Es war ein großer Doppelachser, sehr hoch gebaut, die Stehwände sind zwar nich hoch, aber die nahmen mir die halbe Sicht aus der Heckscheibe. Das Gespann (BMW und Hänger) sah schon ein bisschen merkwürdig aus.
Und die Bullen wollten nur meine Führerscheinklassen kontrollieren.
Witzig war auch, wir sprachen ihn an, was wäre wenn er und mit dem Pickup und Hänger uns angehalten hätte. Er hätte uns die weiterfahrt untersagt! Das Gespräch fing gerade an, er erzählte von LKW+Anhänger usw.
In diesem Moment fährt nen Mitsubishi Pickup mit nem großen Hänger vorbei. Passend zu seinen letzten Worten meinte er nur noch "so wie dieser hier" und zeigte auf den Pickup. Dann sind er und seine Bullentussi zum Auto geflitzt und dem Mitsubishi hinterher.
Selbst wenn der ne PKW Zulassung hatte, hat der ein Problem bekommen, der hatte Pflastersteine mit Berg geladen.
Vom Ossi lernen, heisst überleben lernen !
das glück ist mit den tüchtigen.:kotz:
- blackmagic57
- Administrator
- Beiträge: 14531
- Registriert: 12.11.2016
Mini-Man schrieb:
Selbst wenn der ne PKW Zulassung hatte, hat der ein Problem bekommen, der hatte Pflastersteine mit Berg geladen.
Vielleicht braucht der die ja für sein Hobby.....:auslach::D
´
Cadillac, what else? zu meinem ´57 Cadillac Resto-Thread
Wenn eine Fliege auf deinem Hoden landet wirst du lernen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.
Cadillac, what else? zu meinem ´57 Cadillac Resto-Thread
blackmagic57 schrieb: Vielleicht braucht der die ja für sein Hobby.....:auslach::D
Maidemo war doch schon dieses Jahr!???
Beste Grüsse, Jörg
1977 Oldsmobile Cutlass Coupe Salon
2006 Chrysler 300C
1977 Oldsmobile Cutlass Coupe Salon
2006 Chrysler 300C
Guck an, wußte gar nicht mehr, dass ich dafür schon mal einen Thread aufgemacht habe. Dann mach ich mal hier weiter. Geht ja wieder um den Ford und Stockcar ziehen.
Ich habe mühevoll den Antrag für die Ausnahmegenehmigung ausgefüllt, alle Untterlagen eingescannt usw. und habs dann per Mail abgeschickt.
Keine 5 Min. später kam der Anruf vom Landkreis mit der Antwort "Iss nicht!"
Von irgendeinem Ministerium angewiesen, gibt's für Rennveranstaltungen etc. keine Ausnahmegenehmigungen. Schöner Mist.
Jetzt habe ich den Antrag nochmal an den Landkreis gestellt, an dem der Rennort liegt, das ist ein ganz anderes Bundesland. Da kann ich unter Umständen Glück haben.
Aber auf der zweiten Seite des Antrages steht das:
Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:
a) Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
b) termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
c) Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen,
d) Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genußmitteln und Getränken,
e) Beförderungen von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
f) Beförderungen von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
g) Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflaßplätzen,
h) Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumente),
Da mach ich mir wenig Hoffnung auf Erfolg. Das das so ein Drama wird, hätt ich nicht gedacht.
Ich habe mühevoll den Antrag für die Ausnahmegenehmigung ausgefüllt, alle Untterlagen eingescannt usw. und habs dann per Mail abgeschickt.
Keine 5 Min. später kam der Anruf vom Landkreis mit der Antwort "Iss nicht!"
Von irgendeinem Ministerium angewiesen, gibt's für Rennveranstaltungen etc. keine Ausnahmegenehmigungen. Schöner Mist.
Jetzt habe ich den Antrag nochmal an den Landkreis gestellt, an dem der Rennort liegt, das ist ein ganz anderes Bundesland. Da kann ich unter Umständen Glück haben.
Aber auf der zweiten Seite des Antrages steht das:
Die nachstehenden Hinweise für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) sind zu berücksichtigen:
a) Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
b) termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen,
c) Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen,
d) Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genußmitteln und Getränken,
e) Beförderungen von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
f) Beförderungen von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
g) Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflaßplätzen,
h) Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumente),
Da mach ich mir wenig Hoffnung auf Erfolg. Das das so ein Drama wird, hätt ich nicht gedacht.
Vom Ossi lernen, heisst überleben lernen !
...hmm schöne Scheisse.
Allerdings...:
e) kommt dem Stockcarrennen doch schon ziemlich nahe - zumindest Pferdestärken... :D
oder schnallst gemäß g) immer noch 'ne Katzenbox o.ä. aufs Stockcar - 'ne wilde Taube wirste ja wohl eine finden im Umkreis?! ;)
Allerdings...:
Mini-Man schrieb:
e) Beförderungen von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
[...]
g) Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflaßplätzen,
e) kommt dem Stockcarrennen doch schon ziemlich nahe - zumindest Pferdestärken... :D
oder schnallst gemäß g) immer noch 'ne Katzenbox o.ä. aufs Stockcar - 'ne wilde Taube wirste ja wohl eine finden im Umkreis?! ;)
Du lebst doch in Brandenburg??????
http://reiten-in-berlin.de/news/detailansicht/sonntagsfahrverbot-gilt-weiterhin-auch-fuer-pferdeanhaenger.html
http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_0400/475.pdf
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Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch!
Ich bleibe wie ich bin. Schon alleine weil es Andere stört
Gaudeamus igitur!
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...warte mal ....... was schrieb ich einst....:o
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09 Vario/Clou, 79 F250 SuperCab 4x4, 64 Pontiac Bonneville Hearse Consort, 64 Cadillac DeVille Coupe, 80 Dodge B300
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Ich sag Dir mal den aktuellen Stand für Brandenburg, nachdem ich vor etwa 10 Tagen mit einem Mitarbeiter vom Brandenburger Ministerium telefoniert hatte:
In BRB fährst Du auf Autobahnen keinen Kilometer mit einem als LKW zugelassenen Pick Up mit Anhänger.
Als 2007 die Verkehrsminister der Länder beisammen saßen war BRB so ziemlich das einigste Bundesland welches keine Ausnahmeregelung für Gespanne zu Sportzwecken erteilen wollte. Hintergrund war, dass man den Bund zu einer einheitlichen Regelung zwingen wollte. Aber Doofrind´s (und alle seine Vorgänger) Ministerium hat da wohl eher andere Baustellen und Prioritäten.
Seit Ende letzten Jahres sitzt in Potsdam wohl eine Kommission zusammen, die Ausnahmeregelungen für Leute wie Dich mit Stockcar´s oder welche wie mich, mit Pferden, erarbeiten soll.
Bis dahin bleibt uns nur der Gang zum Straßenverkehrsamt, um uns dort eine Ausnahmegenehmigung zu holen. Oder auf gut Glück zu fahren, in der Hoffnung, nicht angehalten zu werden. Also nimm schon mal ein Schloss für den Hänger mit. Kann mir nicht vorstellen dass sich Sylvia mit zwei Kindern zwangsweise auf ´nem BAB-Parkplatz festsetzen lässt.
In BRB fährst Du auf Autobahnen keinen Kilometer mit einem als LKW zugelassenen Pick Up mit Anhänger.
Als 2007 die Verkehrsminister der Länder beisammen saßen war BRB so ziemlich das einigste Bundesland welches keine Ausnahmeregelung für Gespanne zu Sportzwecken erteilen wollte. Hintergrund war, dass man den Bund zu einer einheitlichen Regelung zwingen wollte. Aber Doofrind´s (und alle seine Vorgänger) Ministerium hat da wohl eher andere Baustellen und Prioritäten.
Seit Ende letzten Jahres sitzt in Potsdam wohl eine Kommission zusammen, die Ausnahmeregelungen für Leute wie Dich mit Stockcar´s oder welche wie mich, mit Pferden, erarbeiten soll.
Bis dahin bleibt uns nur der Gang zum Straßenverkehrsamt, um uns dort eine Ausnahmegenehmigung zu holen. Oder auf gut Glück zu fahren, in der Hoffnung, nicht angehalten zu werden. Also nimm schon mal ein Schloss für den Hänger mit. Kann mir nicht vorstellen dass sich Sylvia mit zwei Kindern zwangsweise auf ´nem BAB-Parkplatz festsetzen lässt.
Egal wie traurisch Du bisch, im Kiehlschronk brennt immer e Licht fer Dich!
Brandenburg ist für mich eher uninteressant, zum Stockcar verlasse ich Brandenburg immer über Mecklenburg und das sind keine 20km von hier. Das Risiko ist überschaubar.
Ich versuche immer noch den Urheber und die Verbindlichkeit dieser Karte herauszufinden:
Grün sind die Länder, die es nicht so eng sehen und sich an die Empfehlungen von 2007 orientieren und rot die, die ihr eigenes Ding machen.
http://up.picr.de/11452834ee.png
Ich versuche immer noch den Urheber und die Verbindlichkeit dieser Karte herauszufinden:
Grün sind die Länder, die es nicht so eng sehen und sich an die Empfehlungen von 2007 orientieren und rot die, die ihr eigenes Ding machen.
http://up.picr.de/11452834ee.png
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- Eifelprinz
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Im Mecklenburg hast Du nach Auskunft der BAG kein Problem. Mit denen hatte ich ja auch Kontakt im Zuge meiner Anfrage.
Egal wie traurisch Du bisch, im Kiehlschronk brennt immer e Licht fer Dich!
Jetzt hab ich endlich mal was handfestes gefunden, meine Güte, da muss man das Netz aber schon ganz schön durchstöbern. Zumindest die Bundesländer, die mich interessieren, haben ein Vermerk mit Aktenzeichen etc.
http://w5.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Das stimmt mich ziemlich zuversichtlich, so zuversichtlich, dass ichs wohl wagen werde.
http://w5.avd.de/startseite/recht-wissen/infothek/tipps-fuer-caravan-und-wohnmobil-fans/generelle-ausnahmen-fuer-gespanne/
Das stimmt mich ziemlich zuversichtlich, so zuversichtlich, dass ichs wohl wagen werde.
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Die Antwort aus Schleswig Holstein vom Landkreis des Veranstaltungsortes ist nun auch da. Da kann ja quasi kaum noch was passieren. Ich denke ich werde es wagen:
"Sehr geehrter Herr K,
bezüglich Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass Sie für Ihr Fahrzeug keine Genehmigung benötigen, da es sich um eine Fahrt zu Sport- und Freizeitzwecken handelt und der Lkw das Gewicht von 3,5 t nicht überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
*********
Kreisverwaltung Steinburg "
"Sehr geehrter Herr K,
bezüglich Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass Sie für Ihr Fahrzeug keine Genehmigung benötigen, da es sich um eine Fahrt zu Sport- und Freizeitzwecken handelt und der Lkw das Gewicht von 3,5 t nicht überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
*********
Kreisverwaltung Steinburg "
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Mini-Man schrieb: Die Antwort aus Schleswig Holstein vom Landkreis des Veranstaltungsortes ist nun auch da. Da kann ja quasi kaum noch was passieren. Ich denke ich werde es wagen:
"Sehr geehrter Herr K,
bezüglich Ihres Antrages teile ich Ihnen mit, dass Sie für Ihr Fahrzeug keine Genehmigung benötigen, da es sich um eine Fahrt zu Sport- und Freizeitzwecken handelt und der Lkw das Gewicht von 3,5 t nicht überschreitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
*********
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Ausdrucken und im Handschuhfach griffbereit halten:D
Ich will nicht sagen, dass ich viel Kaffee trinke, aber kolumbianische Bauern haben ein Foto von mir im Portemonnaie.
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..... es ist dir zu wünschen...
..es scheind wirklich so zu sein das es keiner genau weis.... es heist gesamt masse !!! das heist zugfahrzeug + trailer + crashcar (what ever) = gesamt masse.....
ich hab dafür schon mal richtig abgelatzt, wohnmobil 3.49 t + leeren trailer...bingo...
das ist genau das selbe teater mit der anzahl der achsen...
..es scheind wirklich so zu sein das es keiner genau weis.... es heist gesamt masse !!! das heist zugfahrzeug + trailer + crashcar (what ever) = gesamt masse.....
ich hab dafür schon mal richtig abgelatzt, wohnmobil 3.49 t + leeren trailer...bingo...
das ist genau das selbe teater mit der anzahl der achsen...
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09 Vario/Clou, 79 F250 SuperCab 4x4, 64 Pontiac Bonneville Hearse Consort, 64 Cadillac DeVille Coupe, 80 Dodge B300
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