Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeugs Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
*Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
*bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
*Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
*AU-Bescheinigung
*vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
In folgenden EU-Staaten wurden bereits die aus zwei Teilen bestehende Zulassungsbescheinigung eingeführt:
Finnland, Schweden, Dänemark, Niederlande, Litauen, Luxemburg, Österreich
*Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
*Alter Fahrzeugbrief, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war,und nicht nach dem 01.10.2005 in einem EU-Land eingezogen wurde
oder
Nachweis über den Verbleib, wenn PKW länger als 3 Jahre im Ausland zugelassen war (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
(Wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typengenehmigung zugelassen war, gelten die deutschen HU/AU Fristen)
*Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
*(Zollunbedenklichkeitsbescheinigung und ausländische Fahrzeugpapiere, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt)
*Vollmacht/Einzugsermächtigung, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt
*Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
*Die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder werden eingezogen
*Lastschrifteinzugsermächtigung mit Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
nur mal so als Info, was Du bei der Einfuhr brauchst, n Bekannter von mir hat zur zt. n ähnliches Prob. mit nem Pick Up den er in Bitburg gekauft hat.
Lass lieber die Finger davon, lohnt sich nicht.
mfg
zip