Beitrag #35 von ratte78 » 06.11.2009, 22:07
@ v8lover: Entweder ist der Verdampfer im Arsch, oder er bekommt nicht ausreichend warmes Kühlwasser zugeführt. Was bei mir genau der Fall ist, interessiert mich längst nicht mehr. Selbst wenn der Verdampfer ausfällt (oder einfach nur der Gastank alle ist), muss die Anlage automatisch wieder in den Benzinbetrieb umschalten. Es sei denn „jemand“ hat gepfuscht…
Ich erzähl dann mal ein kleines Stückchen weiter:
Nach dem ich die neuen Ölflecken sah, war es völlig vorbei. Natürlich war der Zwerg nicht mehr ans Handy gegangen wenn ich ihn anrief und natürlich hat er auch nicht zurückgerufen. Weihnachten stand direkt vor der Tür und habe ihm per Email über meine Erlebnisse informiert und folgende Optionen zur Wahl gestellt:
*Er holt den Bock bei mir ab und beseitigt seinen Pfusch. Und zwar komplett auf seine Kosten.
*Wir machen den Kaufvertrag rückgängig, dies wäre mir sogar am Liebsten gewesen. So schön ich das Auto finde, ich konnte es nicht mehr sehen.
*Krieg. Und zwar vor Gericht. Darauf hatte ich echt keinen Bock, wer mag schon Rechtsverdreher?
Im Nachhinein kann ich es selber kaum fassen, aber ich habe diesen Text an ihn tatsächlich noch sachlich und sogar recht freundlich formulieren können. Ich habe ihm jedenfalls eine Frist bis zum 01.01.2009 gesetzt um auf diese Mail zu reagieren. Die ließ er einfach verstreichen, aber ein paar Tage später kam dann doch eine Mail zurück.
Der werte Herr bedauerte dass ich so viele Probleme mit den Wagen hätte, aber das wäre ja nicht sein Bier. Er hätte nie Probleme mit dem Caprice gehabt und er sei mir nichts schuldig. Immerhin handele es sich ja um keinen Neuwagen mit drei Jahren Werksgarantie und der Verkauf hätte eh von Privat an Privat statt gefunden. Klingt sogar fast schlüssig, ne? Dummerweise hat er mir die Dichtigkeit des Motors mündlich zugesichert, wofür ich meinen Nachbar als Zeugen hatte. Und dummerweise hat er mit mir später einen mündlichen Vertrag geschlossen, der die Beseitigung des Mangels beinhaltet.
Auf seine Antwort habe ich erst gar nicht mehr reagiert. Selbst für mich war mittlerweile klar, dass der Kollege von Anfang an ein komplett falsches Spiel gespielt hat. Ich bin also mit allen Unterlagen zum nächst besten Termin bei einem Anwalt eingekehrt. Nun stand für mich fest, die Karre soll zurück zum Vorbesitzer und ich will meine Kohle wieder haben!
Mein Herr Anwalt wurde mir von einem KFZ-Gutachter empfohlen und stellte sich heraus als ein älteres hageres Männchen. Ich glaube wenn er nur wollte könnte längst seinen Ruhestand genießen. Aber trotz seines Alters hat er sich als ein verdammt scharfer Hund entpuppt. Leider war er vollkommen mit anderen Fällen überlastet. Ich musste ihm immer wieder Beine machen, damit er seinen Pflichten mir gegenüber nachkam. Aber wenn es dazu kam hat er erbarmungslos auf die Kacke gehauen. Und was für mich fast genauso wichtig war: mit ihm konnte ich „deutsch“ reden, der alte Sack hat bald mehr geflucht und geschimpft als ich.
Nach unserem ersten gemeinsamen Termin ging das übliche juristische Vorgeplänkel los. Wir haben die Gegenseite angeschrieben und einseitig den Rücktritt und die Anfechtung vom Kaufvertrag erklärt. Begründung: das Fahrzeug wurde mit versteckten Mängeln verkauft und die Beseitigung der Mängel schlug fehl. Die Gegenseite hat dem natürlich widersprochen und alles abgestritten. Dies war natürlich vorhersehbar, aber die Herren Anwälte wollen ja auch von etwas leben. Da die Gegenseite weiterhin uneinsichtig war, blieb uns nichts weiter übrig als Klage einzureichen. Die Klage zielte auf meinen Anspruch der Rückerstattung des Kaufpreises, da der Kaufvertrag von uns für nichtig erklärt wurde. Der Hammer aber waren die Begündungen:
*Das Fahrzeug wurde mir bewusst mit verschwiegenen Mängeln (Ölverlust) verkauft. Die Beseitigung der Mängel durch den Beklagten schlug fehl. Beweise: Zeugenaussage durch meinen Nachbarn.
*Das Fahrzeug hat einen Unfallschaden. Beweis: zu erstellendes Sachverständigengutachten.
*Die Laufleistung des Fahrzeuges wurde manipuliert. Beweis: zu erstellendes Sachverständigengutachten.
Wer aufgepasst hat, wird sich fragen, wie wir auf die Punkte 2 und 3 gekommen sind. Ganz einfach:
ANWÄLTE KÖNNEN JEDEN SCHEISS BEHAUPTEN DEN SIE WOLLEN!
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir weder Beweise, noch Indizien die in die jeweilige Richtung zielten. Uns Normalbürgern erscheint das höchst unseriös, aber so läuft das Spiel in unserem Rechtssystem! Aber mal ganz ehrlich, Mitleid hatte und habe ich mit dem Harzer Roller nicht ein Stück.
Nachdem die Klage eingereicht wurde, machte ich mich daran unsere Vorwürfe mit irgend was handfesten zu untermauern. Vor einem Gericht zählen blanke Vorwürfe erst mal nix. Selbst damit das Gericht einen Gutachter beauftragt und dieser unsere Vorwürfe bestätigt, müssen wir hierfür gewisse Verdachtsmomente aufzeigen können. Wer glaubt er kann sich in solch einem Fall zurück lehnen und der Anwalt wird das Kind schon schaukeln, wird komplett Schiffbruch erleiden. Aber unabhängig davon, wollte ich es dem kleinen Ficker so richtig zeigen! Die Recherchen der folgenden Monate haben mich immer ein kleines Stückchen weiter gebracht und mit jedem kleinen Teilerfolg habe ich mehr Blut geleckt. Ich hatte einen richtig perversen Spaß daran entwickelt, MEIN Elend zu SEINEM Elend werden zu lassen.
Soviel für heute, bald geht es weiter!